Aigner: Bessere Finanzberatung:Verraten und verkauft

Die Deutschen verlieren pro Jahr zwischen 20 und 30 Milliarden Euro durch schlechte Finanzberatung. Das will Ministerin Aigner ändern.

Lange ist sie nicht im Amt - nun wagt sie einen überraschenden Vorstoß. "Viel zu oft wird das Vertrauen von Anlegern in den Rat von Finanzvermittlern enttäuscht", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) am Montag in Berlin.

Vorstoß des Verbraucherministeriums: Bund will bessere Finanzberatung erzwingen

Ilse Aigner: "Die Interessen der Verbraucher sollten im Vordergrund stehen und nicht das Erreichen geschäftsinterner Vertriebsziele von Banken oder anderen provisionsorientierten Finanzdienstleistern"

(Foto: Foto: AP)

Die Frau aus Bayern spricht im Allgemeinen - und doch lässt sich klare Kritik an Finanzinstituten und Strukturvertrieben heraushören. Unter dem Deckmantel von Kompetenz und Seriosität, so Aigner, würden ungeeignete Finanzprodukte als sichere Anlage für die Altersvorsorge verkauft. Dies sei nicht hinnehmbar. "Die Interessen der Verbraucher sollten im Vordergrund stehen und nicht das Erreichen geschäftsinterner Vertriebsziele von Banken oder anderen provisionsorientierten Finanzdienstleistern", forderte die CSU-Politikerin.

Strengere Haftungsregeln

Verraten und verkauft - das ist offenbar der Status quo. Zur Verbesserung der Situation böten sich verschiedene Möglichkeiten an. Unter anderem wolle sie strengere Haftungsregeln für die Berater schaffen, sagte Aigner. So müsse etwa die Beweislast zugunsten der Verbraucher umgekehrt werden.

Zudem sprach sich die Ministerin für längere Verjährungsfristen aus. Auch die Vertriebsstrukturen von Finanzprodukten gehörten auf den Prüfstand. Eine Studie des Beratungsunternehmens Evers und Jung offenbarte nach Angaben des Ministeriums erhebliche Unterschiede bei Sachkunde, Informations- und Dokumentationspflichten der Vermittler von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten. Es ist offenbar ein Dokument, das die Regierung alarmiert.

Die Experten regen daher an, die kapitalmarktrechtliche Verjährungsfrist von maximal drei Jahren an die im Zivilrecht übliche allgemeine Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren anzupassen. Auch sollten die finanziellen Anreizstrukturen für die Vermittler verändert werden.

Für März kündigte Ministerin Aigner ein Treffen mit Branchenvertretern an, um über die Studienergebnisse und Konsequenzen daraus zu diskutieren.

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