Abzocke per Schneeballsystem:Hohe Haftstrafen für Betrug mit Blockheizkraftwerken

Container vor dem GfE Firmengebäude

Blaue Container: Dieses Bild entstand im Febrar 2011 vor dem Firmengebäude der GFE in Nürnberg.

(Foto: dpa)

94 Verhandlungstage, 212 Zeugenaussagen und eine unfassbare Geschichte: Die Nürnberger Firma GFE baut mit selbsterfundenen "Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken" ein raffiniertes Betrugsnetzwerk auf. Für die dreiste Abzocke müssen die Manager nun Jahre ins Gefängnis.

Von Oliver Hollenstein, Nürnberg

NürnbergUrsprünglich waren es Notstromaggregate, aus China eingeschifft, in Container geschraubt. Nun sollten es hochmoderne Blockheizkraftwerke sein, fast doppelt so effizient wie bisher übliche Modelle. 40 000 Euro zahlten Kunden für die Maschinen und vertrauten darauf, dass die Nürnberger Firma GFE sie für 1000 Euro Pacht im Monat zurückmieten werde.

30 Prozent Rendite im Jahr wären das gewesen. Ein gutes Geschäft.

Drei Jahre später hat das Landgericht Nürnberg die Spitzenmanager des Öko-Unternehmens zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen mehr als 1400 Anleger um 62 Millionen Euro betrogen haben. Es ist eine unfassbare Geschichte, wie sie die Richter nach einem Prozess mit 94 Verhandlungstagen und 212 Zeugenaussagen in ihrer Begründung darlegen.

Magnetplatten, Wasseraufbereiter und Handyverträge

Schon vor ihrem Coup hatten sich die Angeklagten mit dem Vertrieb der unterschiedlichsten Produkte versucht: Sie hatten Magnetplatten verkauft, die angeblich den Benzinverbrauch von Autos reduzieren, sobald man sie in den Kofferraum legt. Mit Wasseraufbereitern hatten sie es probiert, mit Handyverträgen, mit Fotovoltaik. Teilweise waren sie deshalb wegen Betrugs vorbestraft. Dann suchte die Gruppe um den späteren GFE-Chef Horst Kirsten ein neues Produkt. Eines, das man gut verkaufen kann und das hohe Provisionen bringt, zitierte der Richter aus einem Telefonat.

Es sollte eine einmalige Idee sein, entwickelt von einem recht eigenwilligen Erfinder: Karl Meyer, Kfz-Mechaniker und Mitbegründer des fränkischen Scheinstaates Germanitien, der die Souveränität der Bundesrepublik nicht anerkennt. Nun wies er sich als Produktionsleiter von GFE aus und wurde nach außen Erfinder eines "Pflanzenöl-Blockheizkraftwerks". Seine Idee: Da das Öl mit Wasser verdünnt wurde, sollte es viel effizienter sein als vergleichbare Technik.

Gutachter hielten das für technisch absurd. Detailliert erläuterte der Richter in der Urteilsbegründung, warum die Versprechen nicht umsetzbar waren. Das Absurde aber war: Tüv und Dekra prüften die Containerkraftwerke, bestätigten den Verbrauch der Motoren und übernahmen ansonsten weitgehend die Herstellerangaben. Das verkaufte GFE dann als Gutachten der Wirksamkeit.

Ein klassisches Schneeballsystem

Sie hatten nun ein Produkt, dass sie verkauften konnten, mit dem man "gut Geld verdienen und den Planeten retten kann", beschrieb es der Richter. Die Anleger kamen in Scharen, Mittelständler investierten Hunderttausende Euro, Gemeinden versuchten ihre Finanzen mit dem angeblich lukrativen Investment zu retten. Die GFE-Chefs fuhren teure Sportwagen.

Eine Erfolgsgeschichte, scheinbar.

Bis die Staatsanwaltschaft im November 2010 mehr als 30 Büros und Wohnungen der Gruppe durchsuchte. Wenige Wochen später war die Firma pleite. Unter den Anlegern brach ein Sturm der Entrüstung los: Die Staatsanwaltschaft habe im Auftrag der Stromkonzerne eine Zukunftstechnik zerstört. GFE sei kerngesund. Bis heute argumentieren die Angeklagten so.

Die Vorwürfe seien "völlig unsinnig", sagte der Richter: 1,7 Millionen Euro habe GFE damals monatlich an Pachten an ihre Investoren zahlen müssen. Durch Einspeisevergütungen habe es aber keine nennenswerten Einnahmen gegeben. Die Auszahlungen wurden also durch Geld von Neuanlegern finanziert. Ein klassisches Schneeballsystem. Das Gericht hält es für erwiesen, dass die elf Angeklagten mit Vorsatz gehandelt haben, um betrügerisch Geld zu verdienen. Der 59-jährige Horst Kirsten muss neun Jahre ins Gefängnis, Meyer fünfeinhalb Jahre. Die anderen Angeklagten erhielten Strafen zwischen drei und sechs Jahren.

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