Der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW hat untersucht, ob der Schweizer Weg zur Abschaffung des Beamtenstatus Vorbild sein kann.

Das öffentliche Dienstrecht der Schweiz sei nur bedingt mit dem deutschen Beamtenrecht vergleichbar, heißt es in der Studie des Dienstes aus dem Jahr 2003.

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Nicht nur, weil die Entwicklung des Beamtentums in beiden Ländern historisch unterschiedlich verlaufen sei, sondern auch in rechtlicher Hinsicht.

Vor allem sei das deutsche Berufsbeamtentum im Grundgesetz verankert und in der Verfassung institutionell garantiert. "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist danach - anders als in der Schweiz - grundsätzlich den Beamtinnen und Beamten vorbehalten."

Die Abschaffung des Beamtentums würde somit eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Die derzeitigen Diskussionen zur Reformierung des Beamtenrechts in Deutschland gingen eher dahin, den Einsatz von Beamten auf hoheitliche Kernbereiche zu beschränken, etwa die Arbeit der Polizei.

Für andere Berufsgruppen sei indes die Abschaffung des Beamtenstatus denkbar.

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(hgn)