Abo kündigen:Wenn der Gratis-Download zur Falle wird

Vom Schieben und Wischen: Alles über die Computermaus

Wer in eine Abo-Falle getappt ist, sollte vor allem eins tun: Ruhe bewahren.

(Foto: dpa-tmn)

Viele Abo-Fallen sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Wie Sie sich schützen können - und was Sie tun, wenn Sie doch hineintappen.

Von Anja Ciechowski, Finanztip

Selbst auf der Suche nach Kochrezepten ist man nicht mehr sicher vor der Abo-Falle. Viele - auf den ersten Blick seriöse - Anbieter locken Verbraucher mit dem Versprechen auf ihre Seite, dass sie dort das perfekte Menü finden. Nur eine Registrierung ist nötig und schon kann das Rezept heruntergeladen werden - angeblich. Wenig später landet dann eine Rechnung im Briefkasten: 250 Euro im Jahr für ein angeblich abgeschlossenes Rezept-Abo.

Solche und andere Abo-Fallen sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Doch mit ein paar Tricks und Kniffen können Sie sich schützen:

1. Ohne Vertrag kein Abo

Auch für den Vertragsschluss im Internet gelten klare Regeln: So muss zum Beispiel Einigung über den Preis herrschen. Bei ungewollten Mitgliedschaften, für die auf der Website kein Preis angegeben war, ist das nicht der Fall. Es ist also kein gültiger Vertrag geschlossen. Sind sich beide Parteien uneins, kommt kein Vertrag zustande und damit auch kein Abo.

2. Angebot und AGBs prüfen

Um sicherzugehen, ob ein Gratis-Download wirklich kostenlos ist, lohnt es sich, das Angebot und die AGBs eines Anbieters genau zu prüfen. Lückenhafte Angebotsbeschreibungen oder versteckte Kosten im Kleingedruckten sind sichere Hinweise auf einen unseriösen Anbieter.

3. Aufs Impressum achten

Vertrauenswürdige Händler geben immer ihre vollständigen Kontaktdaten im Impressum an. Fehlen wichtige Angaben wie eine Telefonnummer, die Registernummer oder ist lediglich eine Postadresse hinterlegt, sollte man die Finger von dem Anbieter lassen.

4. Kontodaten nicht angeben

Wirbt ein Anbieter mit einem Gratis-Dienst, verlangt aber dennoch die Eingabe von Kontodaten, sollte man sich fernhalten. Bei kostenlosen Angeboten sollten Bankdaten in der Regel nicht hinterlegt werden müssen.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei kostenlosen Probe-Abos etwa für Print-Magazine, die sich automatisch verlängern und ohne Kündigung in ein kostenpflichtiges Abo übergehen, ist es üblich, die Kontodaten gleich abzufragen.

5. Fehlende Widerrufsbelehrung

Auch ein fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht deutet auf eine Abo-Falle hin. In Deutschland ist eine umfassende Widerrufsbelehrung Pflicht. Erfolgt keine oder lediglich eine unzureichende Aufklärung über die Vertragsbedingungen und das Kündigungsrecht, kann ein abgeschlossener Vertrag auch noch Wochen später widerrufen werden.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale (Bundesverband) und auf der Watchlist Internet finden sich Auflistungen mit unseriösen Anbietern, die versuchen, Verbraucher in eine Abo-Falle zu locken.

Was tun, wenn die Abo-Falle doch zugeschnappt hat?

Entpuppt sich ein vermeintlich tolles Angebot im Nachhinein doch als zu gut um wahr zu sein, lautet die oberste Maxime: Ruhe bewahren und sich an die folgenden vier Schritte halten:

1. Nicht zahlen

Die Rechnung nicht zahlen. Falls doch, wird das nämlich als Zustimmung zum Vertrag verstanden. Dann ist es schwierig aus der Abo-Falle wieder rauszukommen.

2. Standhaft bleiben

Solche Anbieter greifen gern zu drastischen Mitteln: Inkassoschreiben und Klageandrohungen sind da keine Seltenheit. Die Abzocker setzen darauf, dass der Verbraucher Angst kriegt und lieber zahlt, statt sich zu wehren. Dennoch sollte nicht gezahlt werden. In aller Regel ist nicht mal ein rechtsgültiger Vertrag entstanden, auf den sich der Anbieter berufen könnte.

3. Nicht ignorieren

Wer in eine Abo-Falle gerät, sollten dennoch aktiv werden und dem Abzocker mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist - und daher die Rechnung nicht beglichen wird. Am besten erfolgt das in schriftlicher Form per Einschreiben mit Rückschein. Dazu kann auf Musterschreiben der Verbraucherzentralen zurückgegriffen werden.

4. Vertrag widerrufen

Auch bei online geschlossenen Verträgen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Belehrung nach Vertragsabschluss ausgeblieben, ist ein Rücktritt vom Vertrag sogar bis zu 12 Monate nach Abschluss möglich.

Aus dem Finanztip-Newsletter

zum Newsletter | Finanztip.de

  • Finanztip

    Der Text stammt aus dem aktuellen Newsletter von Finanztip. Er erscheint hier leicht angepasst in einer Kooperation. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei den täglichen Finanzentscheidungen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: