Abgeordnete klagen in Karlsruhe:Wie viel Demokratie Europa braucht

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Darf ein Gremium mit nur neun Mitgliedern über einen Rettungsschirm von Hunderten Milliarden Euro entscheiden? Oder müssen Beschlüsse über derart hohe Summen nicht doch vom Bundestag abgesegnet werden, wie es mehrere SPD-Abgeordnete fordern? Auch die Verfassungsrichter scheinen skeptisch - und werden heute darüber entscheiden.

Wolfgang Janisch

Es wird ein weiteres Urteil aus der Karlsruher Reihe "Wie man die Demokratie gegen die europäische Eigendynamik wappnet" werden: An diesem Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob milliardenschwere Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms vom gesamten Bundestag gebilligt werden müssen - oder ob ein diskretes und rasch handlungsfähiges Gremium aus neun Abgeordneten genügen kann.

Dieses Neuner-Gremium war für den vorläufigen Rettungsschirm EFSF eingesetzt worden, wurde aber schon vor seiner ersten Sitzung Ende Oktober per Eilentscheid aus Karlsruhe gestoppt. Geklagt hatten die SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz; sie sahen die parlamentarischen Beteiligungsrechte als verletzt an, die - wie Karlsruhe erst im Herbst entschieden hatte - gerade bei derart budgetrelevanten Entscheidungen hoch angesiedelt sind.

In einer Anhörung zur Hauptsache war Skepsis aus den Reihen des Zweiten Senats zu hören: nur neun Parlamentarier für einen Haftungsrahmen von 211 Milliarden Euro, das schien den Richtern zu wenig Demokratie für so viel Geld zu sein. Zwar soll das Kleinstgremium nur bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit zum Zuge kommen - die aber, so steht es im Gesetz, liege bei "Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren" regelmäßig vor. Also praktisch immer.

Hinter dem Verfahren steckt weit mehr als ein parlamentarisches Organisationsproblem. Es geht - für diesen Rettungsschirm wie für seinen Nachfolger ESM - um die Frage, wie viel demokratische Verankerung das Grundgesetz vorschreibt, wenn im Zuge der Euro-Rettung der halbe Bundeshaushalt auf dem Spiel steht.

Zwar hat der Zweite Senat durchaus Verständnis dafür signalisiert, dass manche Maßnahmen wegen der Hypersensibilität der Finanzmärkte nicht vorzeitig bekannt werden dürfen - was im Bundestagsplenum mit 620 Abgeordneten nicht zu gewährleisten ist, wohl nicht einmal unter den 41 Mitgliedern des Haushaltsausschusses.

Andererseits könnte ein vertrauliches Minigremium die Politik dazu verleiten, die unpopulären Finanzhilfen darin zu verstecken. So dürften die Befugnisse des Gremiums - sollte es überhaupt gebilligt werden - wohl zurückgestutzt werden. Denn zu viel Diskretion ist der Feind der Demokratie.

© SZ vom 28.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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