Abgasskandal:Fahrverbote sind ab sofort möglich

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Dicht an dicht: Autos auf dem Mittleren Ring in München. (Foto: dpa)
  • Drei Monate nach dem Fahrverbots-Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die ausführliche Urteilsbegründung veröffentlicht.
  • Fahrverbote sind demnach ab sofort möglich. Kommunen müssten jedoch die Verhältnismäßigkeit prüfen.
  • Außerdem soll zwischen Verboten für einzelne Straßen und der Sperrung ganzer Bereiche unterschieden werden, die für modernere Diesel vorerst ausgeschlossen ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt für rechtmäßig. Das geht aus der ausführlichen Begründung des Grundsatz-Urteils vom Februar hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Verbote können demnach von den Kommunen auch ohne bundesweite Verbotsschilder an besonders von Stickoxiden belasteten Straßen verhängt werden.

Die Fahrverbote könnten für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen unterhalb der neuesten Stufe Euro-6 gelten. Sie müssten jedoch das letzte Mittel sein und so kurz wie möglich gelten. Die Verhältnismäßigkeit sei wichtig, merkten die Richter an: "Mithin muss die nähere Ausgestaltung des in Betracht zu ziehenden Verkehrsverbots angemessen und für die vom Verbot Betroffenen zumutbar sein."

Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich bestätigt

Dabei solle zwischen Verboten an einzelnen Straßen und Verboten für gesamte Umweltzonen oder Innenstadtbereiche unterschieden werden. Einschränkungen für ganze Gebiete dürften nur für ältere Diesel bis zur Euro-4-Norm gelten. Für Euro-5-Diesel und noch neuere Motoren kämen Verbote nicht vor September 2019 in Betracht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klagen auf Fahrverbote vorangetrieben hatte, sah sich bestätigt. Man wolle mit Klagen in 28 Städten sauberere Luft durchsetzen, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. "Das Grundsatzurteil von Leipzig ist Aufforderung und Chance zugleich, die notwendige Verkehrswende in unseren Städten voranzubringen. Wir brauchen weniger Autos und dafür mehr Busse und Bahnen in den Städten", sagte er. Zudem müsse die Nachrüstung mit Katalysatoren für ältere Diesel kommen.

Dies fordert auch das Bundesumweltministerium. Verkehrsressort und auch das Kanzleramt sind jedoch dagegen und halten die Investition in alte Autos für unverhältnismäßig. Der Druck zur Luftreinhaltung wurde von Seiten der EU-Kommission am Donnerstag mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof noch einmal erhöht.

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