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Der Kostenschock
Hartz IV
22.05.2006, 14:00
Arbeitsmarktreform: Arbeitslosigkeit - hoch, Staatsausgaben - hoch, Arbeitslosengeld - gering. (Foto: ddp)
Knapp eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist der Katzenjammer groß. Denn bislang ist das Reformwerk in so gut wie allen Belangen grandios gescheitert: Die Arbeitslosigkeit grassiert wie eh und je in Deutschland und die erhoffte Entlastung für die Staatsfinanzen ist zudem vollständig ausgeblieben.
Als das Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft trat, veranschlagte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Ausgaben für 2005 mit 14 Milliarden Euro. Am Ende des Jahres beliefen sich die Ausgaben dann aber auf 24,4 Milliarden Euro. Die Fehlkalkulation betrug also satte 74 Prozent.
Und die Hartz-IV-Ausgaben laufen auch unter der neuen schwarz-roten Koalition munter weiter aus dem Ruder: Von Januar bis April 2006 summierten sich die Ausgaben auf 9,2 Milliarden Euro. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr kommt auf den Bund somit eine Belastung von 27,6 Milliarden Euro zu.
Rechnet man alle drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden zusammen, betrugen die Ausgaben in der neuen Hartz-IV-Welt im vergangenen Jahr 37,5 Milliarden Euro. Die Arbeitsmarktreform erwies sich also nicht als Kostensenkungs- sondern als veritables Kostensteigerungsprogramm.
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Hartz IV Arbeitsgruppe der Union soll Missstände aufspüren |
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Denn hätte im Jahr 2005 noch das alte System von Sozial- und Arbeitslosenhilfe gegolten, so wären die Transferausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden mit etwa 35,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro niedriger ausgefallen. Das zumindest ergab eine Anfrage der Linkspartei bei Arbeitsminister Müntefering.
Da kann die Bundesregierung die Steuern noch so massiv erhöhen - die Angst vor neuen Haushaltslücken ist unter diesen Voraussetzungen ganz flugs wieder präsent. Dementsprechend häufen sich die Warnrufe: Nachdem die Wohlfahrtsverbände in der vergangenen Woche Änderungen bei Hartz IV angemahnt hatten, setzte der Bundesrechnungshof am Montag noch einen drauf.
Die Rechnungsprüfer lassen in ihrem Bericht kaum ein gutes Haar an der Arbeitsmarktreform. Die beabsichtigte Förderung der Arbeitslosen werde ebenso verfehlt wie deren Kontrolle: Im Schnitt, so der Rechnungshof, vergingen drei Monate, ehe ein Betreuer mit Arbeitslosen "ein qualifiziertes Erstgespräch" führe, und vier Monate, ehe eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werde.
Auf der anderen Seite prüfe die Bundesagentur für Arbeit kaum, ob Langzeitarbeitslose tatsächlich Anspruch auf die Hilfen hätten. Bei neuen Anträgen hätten die Jobagenturen die Vermögensverhältnisse in sieben von zehn Fällen "nicht oder nicht ausreichend geprüft". Sie hätten kaum Kontoauszüge angefordert. Und Immobilienbesitzer mussten keinen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen.
Auf den Nenner gebracht bedeutet das aber, dass die Vermittlung von Arbeitslosen nicht erfolgreicher und auch nicht billiger geworden ist als vor Einführung der Arbeitsmarktreform. Ein desaströses Ergebnis, bedenkt man die tiefen Einschnitte, die viele der früheren Arbeitslosenhilfe-Empfänger mittlerweile ja durchaus hinnehmen müssen.
Als sie im Sommer 2004 auf die Straße gingen um gegen die Kürzungen zu demonstrieren, wurde ihnen vollmundig versprochen, dass ihre neue Genügsamkeit insgesamt zu ihrem besten Nutzen sei. Die Bescheidung auf niederste Ansprüche würde es nämlich ermöglichen, die Arbeitslosen schneller wieder in Lohn und Brot zu bringen - so die damalige Logik.
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