Erbenstreit bei Springer: Das Hamburger Oberlandesgericht stärkt die Verlegerwitwe Friede Springer, Gründerenkel Axel Sven geht leer aus.

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Voller Sieg für Friede Springer: Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Mehrheitsaktionärin des Verlags Axel Springer im Erbenstreit mit dem Gründerenkel Axel Sven Springer recht. Danach hatten die Richter keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anteilsübertragung von Springer-Aktien im Herbst 1985 nach dem Tod des Verlegers Axel Cäsar Springer. Die Beweisaufnahme habe nichts Gegenteiliges ergeben.

Schon vor dem Landgericht Hamburg hatte Axel Sven Springer verloren. In der Beweisaufnahme aber waren einige Ungereimtheiten in der Testamentsvollstreckung deutlich geworden. Nach der schriftlichen, ursprünglichen Fassung des Testaments sollte Axel Sven, genant "Aggi", aus dem Verlagsbesitz des Großvaters 25 Prozent erben. Für Friede Springer sah Axel Cäsar demnach 50 Prozent vor.

Bei einem Familientreffen in Berlin am 31. Oktober 1985 wurden die Erben vom Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius freilich mit der Mitteilung konfrontiert, der Verleger haben einen anderen letzten Willen gehabt, er sei aber zu schwach gewesen, dies schriftlich zu dokumentieren. Die wirkliche Aufteilung sehe 70 Prozent für die Witwe und 5 Prozent für den Enkel vor. Axel Sven akzeptierte noch am selben Tag und unterschrieb eine Erbenvereinbarung. Der damals 19-Jährige war mit der Situation offenbar komplett überfordert; auch hatte er sich auf das Treffen nicht vorbereiten können und litt noch an den Folgen einer Entführung aus dem schweizerischen Internat in Zuoz.

Im Laufe der Zeit gewann er die Erkenntnis, schlecht behandelt worden zu sein. Vor einigen Jahren entschloss er sich zur Klage und zum Streit mit der Verlegerwitwe.

Die Hamburger Richter entschieden überraschend klar für Friede Springer. Damit ist ihre Macht in Europas größtem Zeitungshaus (Bild) zementiert. Mit "Aggi" und dessen Schwester Ariane, die mit kleinen Anteilen beteiligt bleiben, muss sie sich allerdings in wichtigen Fragen einig sein.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Axel Sven Springer könnte höchstens vor dem Bundesgerichtshof gegen diese Nichtzulassung einer Revision angehen. Vielleicht will er aber einfach nur noch seine Ruhe im Streit mit der Stiefgroßmutter.

(sueddeutsche.de/jja/mmk)