Wie der Staat seine Spione zur Kasse bittet
Spitzelsteuersatz
20.02.2008, 14:47
Über James Bond ist eigentlich so ziemlich alles bekannt: Was er gerne trinkt, aus welcher Pistole er feuert, welche Affären hatte und wie oft er die Welt vor dem Abgrund rettete. An praktisch jeder Facette des Agenten-Lebens im Dienste Ihrer Majestät hat sein Schöpfer Ian Fleming den Leser teilhaben lassen. Ein Detail aber hat der britische Autor mit ins Grab genommen, nämlich wie 007 seine Steuern zahlt.
Wäre Bond Spitzel eines deutschen Geheimdienstes, der Fall wäre klar. Hierzulande ist genau geregelt, welchen Teil ihres Lohnes die Informanten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Verfassungsschutzes an den Fiskus abtreten müssen. Sie zahlen einen eigens eingerichteten Spitzelsteuersatz. Dieser liegt weit unter dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent und sogar unter dem Eingangsteuersatz von 15 Prozent. Der Spitzelsteuersatz beträgt genau zehn Prozent.
Das gilt auch für den Informanten, der dem BND eine DVD mit den Daten deutscher Steuersünder in Liechtenstein verkaufte. Von den genannten fünf Millionen Euro Einkaufspreis hat er tatsächlich nur 4,2 Millionen Euro bekommen. Ein kleinerer Teil der Differenz ging für Aufwendungen des Nachrichtendienstes und andere Dinge drauf. Rund 500.000 Euro aber kassierte die Finanzverwaltung. Der BND zog den fälligen Betrag noch vor der Überweisung ab - damit der zentrale Informant der größten Steuerfahndung in der Geschichte der Republik gar nicht erst in Versuchung kommt, sich selbst vor dem Fiskus zu drücken.
Zehn Prozent - und alles ist abgegolten
Mit dem biblischen Zehnten kommt die BND-Quelle verhältnismäßig gut davon. Regulär besteuert hätte er immerhin rund 2,357 Millionen Euro zahlen müssen, einschließlich Solidaritätszuschlag. Der Spitzelsteuersatz ist nur deshalb so niedrig, weil Spione keine korrekte Steuererklärung machen können, aus Geheimhaltungsgründen versteht sich. Klar, der Informant hätte weder eine Pendlerpauschale, noch Spesen oder Werbungskosten anführen können, ohne seine Tätigkeit zu verraten. Auch ein Antrag auf steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge würde komisch wirken. Nein, mit den zehn Prozent ist alles abgegolten. Man kann sagen, für Spitzel gilt eine Flat Tax, wie sie der Heidelberger Steuerprofessor Paul Kirchhof erfolglos im Bundestagswahlkampf 2005 vorgeschlagen hatte.
Die Regeln des Spitzelsteuersatz sind so fein, dass man mitunter auf den Gedanken kommen könnte, so mancher Finanzbeamter wisse wesentlich mehr über die Aktivitäten der deutschen Geheimdienste als die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages. Ändern würde es nichts, denn beide, Beamte und Politiker, sind selbstverständlich Geheimnisträger.
Noch streiten sich das Bundes- und das Landesfinanzministerium in Nordrhein-Westfalen darum, wer denn die fünf Millionen Euro eigentlich zahlen soll. Der Ausgang ist offen. Wer den Steueranteil am Spitzellohn bekommt, steht allerdings fest. Denn das ist selbstredend auch bis ins Detail geregelt. Nach den Bestimmungen der Finanzverwaltung werden die Einnahmen aus der Spitzelsteuer unter den Ländern aufgeteilt. Entscheidend ist dafür der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Anteil an der Gesamtbevölkerung. Als das einwohnerstärkste Bundesland kann sich Nordrhein-Westfalen also über die höchsten Einnahmen aus der Spionagesteuer freuen. Ah, ja.
Hätte Ian Fleming etwas über Bonds Steuerprobleme geschrieben, auf die deutsche Lösung wäre er sicher nicht gekommen.
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![]() 21.02.2008 08:42:28 BennoR: lucie60: Abgeltungssteuer ... eigentlich ja, denn es ist ja eine "Selbstständige Tätigkeit" gewesen! Mußte er eigentlich dafür ein Gewerbe anmelden? ![]()
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