Staatliche Glücksspielanbieter wie Toto und Lotto müssen nach einem höchstrichterlichen Urteil um ihre Monopolstellung gegenüber privaten Anbietern auch aus dem Ausland fürchten.

Wettbüro in Düsseldorf: Auch nach dem EuGH-Urteil vertraut der Deutsche Lotto- und Totoblock auf den Glücksspielstaatsvertrag. Foto: dpa

Das staatliche Glücksspiel in Deutschland muss nach einem höchstrichterlichen Urteil um seine Monopolstellung gegenüber privaten Anbietern auch aus dem Ausland fürchten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Dienstag in Luxemburg ein italienisches Gesetz für ungültig, das private Anbieter von der Vergabe von Konzessionen für Sportwetten ausschließt.

Nach Einschätzung des Deutschen Lottoverbandes, dem Zusammenschluss privater Anbieter, macht der Richterspruch den Glücksspielvertrag der Bundesländer hinfällig.

Der Vertrag schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Der staatliche Lotto- und Totoblock sieht hingegen keine unmittelbare Bedeutung für sein Wettmonopol.

Klage der italienischen Staatsanwaltschaft

Dem EuGH lag der so genannte Placanica-Fall (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-360/04) vor. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte gegen drei heimische Vermittler von Sportwetten für die britische Stanley International Betting Ltd Klage erhoben.

Diese verfügten nicht über die nötige Konzession und die polizeiliche Genehmigung der Behörden. Die Vermittler boten in ihren Geschäften dennoch die Möglichkeit an, auf britische Sportereignisse zu wetten.

Stanley International, das zur börsennotierten Stanley Leisure plc gehört, verfügte über ein Lizenz der Stadt Liverpool. Das italienische Gesetz schließt börsennotierte Unternehmen von der Konzessionsvergabe ausdrücklich aus.

Der EuGH erkannte an, dass ein Mitgliedstaat im Kampf gegen das Verbrechen durchaus dem Glücksspielsektor Auflagen bei der Vergabe von Zulassungen machen kann. Diese müssten aber verhältnismäßig sein.

Kriminelle Machenschaften

Italien verfolgt mit diesem Ausschluss börsennotierter Unternehmen das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden. Verstöße gegen die Vorschriften können mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

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