Von Klaus Ott

In den letzten zehn Jahren hat "Focus" oft nach Hamburg geschaut – galt es doch, sich von dem dort ansässigen Nachrichtenmagazin abzugrenzen. Nun war die Münchener Konkurrenz in ganz anderer Mission unterwegs.

 
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(SZ vom 2.12.03) — Jüngst aber reisten Vertreter des Münchner Magazins mit einem Spezialauftrag in die Hansestadt: Sie nahmen beim Handelsregister Einblick in die Firmenunterlagen des Konkurrenten.

Das geborgene Material veranlasste das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zu kritischen Anmerkungen über die Vergabe von lukrativen Sendezeiten beim Privatsender Sat 1 an Spiegel TV, die Fernsehtochter des Spiegel-Verlags.

Die TV-Lizenz stammt aus Rheinland-Pfalz, und nun müssen die Medienbehörden prüfen, ob Spiegel TV letztlich dem Konzern Bertelsmann zuzurechnen ist – und deshalb zu Unrecht den Zuschlag für Spiegel-Reportage am späten Montagabend bei Sat1 erhalten hat.

Wertvolle Freiplätze

Andere, bislang leer ausgegangene Bewerber dürfen wieder auf einen Sendeplatz hoffen, darunter auch Focus TV. Es geht dabei um wertvolle Freiplätze für unabhängige Anbieter, die jenseits der großen Konzerne wie Bertelsmann für Vielfalt sorgen sollen.

Spiegel TV werde aber sowohl bei Sat 1 als auch bei RTL als "unabhängiger Dritter" berücksichtigt, monieren die Focus-Leute, in Wirklichkeit aber sei Spiegel TV nicht unabhängig, sondern mit dem RTL-Betreiber Bertelsmann verflochten, behauptet Focus-Chef Helmut Markwort bei Gericht.

Der Vorwurf könnte zusätzliche Brisanz bekommen, da die Bertelsmann-Tochter Gruner+Jahr (G+J) derzeit ihren Anteil am Spiegel-Verlag von 25 auf 25,5 Prozent aufstocken will. Der Streit führt mitten hinein in das nicht gerade einfache deutsche Medienrecht.

Um das Privatfernsehen nicht allein Großkonzernen zu überlassen, legten SPD-regierte Bundesländer gesetzliche Auflagen fest, wonach Kanäle mit mehr als zehn Prozent Marktanteil (Sat1, RTL) "unabhängigen Dritten" genau bemessene Sendezeiten überlassen müssen.

Kluge Idee

Die Idee dazu stammte vor allem von dem verdienten Autoren und Spiegel-Partner Alexander Kluge, der mit seiner Firma DCTP und deren Mitgesellschafter Spiegel TV viele dieser Sendezeiten füllt. Das missfällt Markwort, der für Focus TV gerne mehr hätte als nur einen von Pro Sieben freiwillig überlassenen Programmplatz am Sonntagabend.

Spiegel TV sei eigenständig, befanden bislang die Landesmedienanstalten und die bundesweite Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK). Falsch, trugen Focus TV und Markwort bei Gericht vor.

Spiegel TV verfüge über keine eigene Gesellschafterversammlung, sondern greife "im Wege der Organleihe" auf die Gesellschafterversammlung der Rudolf Augstein GmbH zurück, des einzigen Teilhabers der Spiegel Verlag KG; hier besitze Bertelsmanns G+J genau 25 Prozent der Kapital- und Stimmanteile.

OVG beeindruckt

Das rheinland-pfälzische OVG war beeindruckt: Sollte sich das als richtig erweisen, spreche einiges dafür, dass damit "das noch fehlende Glied in der zu RTL hinführenden Zurechnungskette gefunden worden ist".

Die KEK will nach Angaben ihres Vorsitzenden Karl Peter Mailänder die Eigenständigkeit von Spiegel TV im Lichte des OVG-Beschlusses nun "erneut prüfen".

Sicherheitshalber klagt Focus TV auch in Niedersachsen (von dort hat RTL seine Sendelizenz) gegen den Programmplatz von Spiegel TV beim Bertelsmann-Kanal.

Die Richter in Rheinland-Pfalz fanden auch, dass die Vergabe der Sat1-Sendeplätze an DCTP, Spiegel TV und andere Bewerber für fünf Jahre sei anzuzweifeln – es seien in diesem Fall nur drei Jahre zulässig. Die bislang leer ausgegangenen Bewerber erhalten also schon 2006 ihre nächste Chance.

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