Etappensieg für die Lokführergewerkschaft: Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat das Streikverbot im Fern- und Güterverkehr aufgehoben. Die Führung der Bahn ist entsetzt - und denkt darüber nach, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Der Güterverkehr der Deutschen Bahn steht vor einem Lokführerstreik. Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz hob am Freitag ein Streikverbot auf. Richter Werner Leschinger erklärte, eine Beschränkung des im Grundgesetz verbrieften Streikrechts sei nicht zulässig, die Wahl der Kampfmittel sei dabei den Tarifparteien selbst überlassen.

Eine Ausweitung der Streiks sei per se nicht unverhältnismäßig. Bereits vor der Entscheidung hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigt, bis einschließlich Sonntag auf neue Streiks zu verzichten.

"Wir haben einen umfänglichen Sieg davongetragen", freute sich GDL-Chef Manfred Schell nach dem Urteil. Nun erwarte er von der Bahn in der kommenden Woche ein neues Angebot. Schell wollte sich aber nicht darauf festlegen lassen, wann und ob es zu Streiks kommt.

Die Bahn erwartet nach der umfassenden Streikerlaubnis große Behinderungen im Güterverkehr. "Wir gehen davon aus, dass die damit möglichen Streikmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen im Güterverkehr und selbstverständlich auch weiter im Personenverkehr ermöglichen werden“, sagte Bahn-Verhandlungsführer Werner Bayreuther nach der Gerichtsentscheidung.

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Der Güterverkehr auf deutschen Schienen könnte in den nächsten Wochen öfter still stehen. Foto: ddp

"Es ist ein schwarzer Tag für die Bahn, für die deutsche Wirtschaft, unsere Kunden“, sagte Bahn-Personalvorstand Margret Suckale. Flächendeckende Streiks im Güterverkehr könne die deutsche Wirtschaft "nur schwer verkraften“. Die Lokführergewerkschaft GDL habe "das Recht zugesprochen bekommen, die gesamte Republik lahmzulegen.“

Allerdings könne es helfen, "wenn jemand in Siegerpose an den Verhandlungstisch kommt“. Deswegen habe sie Hoffnung, dass doch noch eine Einigung zustandekomme. "Eins steht fest: Man kann nicht streiken, ohne zu verhandeln. Leider hat sich die GDL dem immer wieder über Monate hinweg versagt.“ Auf die Frage, ob die Bahn eine Verfassungsbeschwerde gegen die Chemnitzer Entscheidung einlegen wolle, sagte Suckale: "Wir werden auch über Karlsruhe nachdenken.“

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Chemnitz der GDL nur Arbeitsniederlegungen im Regionalverkehr erlaubt. Streiks im Güter- und Personenfernverkehr waren per einstweiliger Verfügung untersagt worden.

(sueddeutsche.de/AP/Reuters/dpa/woja/mah)