Von M.Drobinski, P. Grassmann, S. Weber

Die Kirchen machen Druck gegen die Lockerung des Ladenschlusses an Sonntagen: Das Verfassungsgericht soll die freizügige Regelung in der Hauptstadt prüfen. Bischof Huber geißelt die Ladenöffnung im Advent als "Skandal".

Die Kirchen klagen gegen die Lockerung des Ladenschlusses an Sonntagen und reichten am Montag Verfassungsbeschwerde gegen die besonders freizügige Regelung in Berlin ein. Das dortige Gesetz erlaubt zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr, darunter die vier Adventssonntage.

Wolfgang Huber, Berliner Bischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, sagte, es sei ein "besonderer Skandal", die Adventssonntage zu verkaufsoffenen Tagen zu machen: "Wir sind drauf und dran, die gemeinsame Zeit für die Familie zu gefährden und wichtige Institutionen unserer Sozialkultur aufs Spiel zu setzen." Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky sagte, es diene der Gesellschaft im Ganzen, wenn die Kirche sich für den Sonntag einsetze.

Eingereicht wurden die Verfassungsbeschwerden vom katholischen Erzbistum Berlin und von der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützen das Verfahren. Der Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Burkhard Guntau, sagte, das hohe Verfassungsgut des Sonntagsschutzes diene der Religionsfreiheit und dem Schutz der Menschen, es dürfe nicht leichtfertig ökonomischen Belangen geopfert werden.

Einkaufsparadies Berlin

Mit der Reform des Föderalismus hatte der Bund den Ländern im Sommer vergangenen Jahres das Recht eingeräumt, den Ladenschluss individuell zu regeln. Der Berliner Senat hatte daraufhin das liberalste Ladenschlussgesetz in Deutschland in Kraft gesetzt: Einzelhändler haben seitdem das Recht, ihre Läden montags bis samstags 24 Stunden lang zu öffnen, außerdem an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventsonntage von 13 bis 20 Uhr. In Brandenburg ist dies an sechs Sonntagen im Jahr möglich; die meisten anderen Bundesländer erlauben lediglich vier verkaufsoffene Sonntage, Baden-Württemberg nur drei.

Die Berliner Senatorin für Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (Die Linke), sagte, der Senat sehe "der Klage der Kirchen gelassen entgegen"; man gehe davon aus, dass "unser Gesetz verfassungskonform ist". Das Gesetz war nicht allein mit den Stimmen der rot-roten Koalition verabschiedet worden; auch CDU und FDP hatten die Liberalsierung unterstützt. Vergangenen Donnerstag war der Ladenschluss in Berlin erneut gelockert worden: Bäcker, Blumenhändler und Trödelmärkte dürfen nun auch am 1. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und Pfingstsonntag öffnen. Diesmal stimmten sogar alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien zu.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wollte die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen die Sonntagsöffnung in Berlin nicht bewerten. Der Handelsverband hatte in der Diskussion um die Freigabe der Öffnungszeiten lediglich vier verkaufsoffene Sonntage gefordert. "Mit zehn Sonntagen ist der Berliner Senat weit über diesen Vorschlag hinausgeschossen", sagte HDE-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. Wegen der vielen Berlin-Touristen sei es aber verständlich, dass hier die Einzelhändler ihre Läden auch am Sonntag öffnen möchten. In der DDR hatten die Geschäfte an jedem Sonntag geöffnet, wenn auch nur für wenige Stunden.

Die anfängliche Begeisterung des Einzelhandels über die Freigabe der Öffnungszeiten ist mittlerweile verflogen. Viele Firmen machten von der neu gewonnenen Freiheit kaum Gebrauch, heißt es beim HDE. Allenfalls am Freitag und Samstag schlössen viele Geschäfte erst um 21 oder 22 Uhr. Konzerne wie Metro und Rewe raten zur Geduld: Die Kunden müssten erst lernen, dass sie länger einkaufen können.

(SZ vom 13.11.2007/mah)

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Leserkommentare (37)



14.11.2007 03:47:39

KeineMelodie: Whoopsie...

...in welchem elektronischen Papierkorb sind denn die Kommentare bezüglich des Kommentars des Herrn Drobinski verschwunden?


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