Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Deutschen haben ein neues Lieblingsthema entdeckt: die horrenden Managergehälter. Die Juristen verweisen zwar auf die Vertragsfreiheit, doch das Gerechtigkeitsempfinden stößt sich daran. Allerdings: Für Moral gibt es keine Formel; man weiß nicht einmal so genau, was das ist.

Wie viel Moral braucht die Wirtschaft, wie viel die Politik? Und kann dieses Maß an Moral sodann per Gesetz verordnet werden? Das sind kurios schwierige Fragen. Würde einem die Frage gestellt: Wie viel Sauerstoff braucht der Mensch?, täte man sich leichter. Man schaut ins Lexikon und liest: "Der Mensch kann Gasgemische, die weniger als sieben Prozent Sauerstoff enthalten, nicht längere Zeit ohne Schädigungen einatmen." Oder: "Um das tierische und pflanzliche Leben zu erhalten, muss ein Gewässer einen Mindestgehalt an Sauerstoff aufweisen, für Fische etwa vier Milligramm pro Liter."

Es wäre schön, könnte man im Lexikon der Politik und Wirtschaft Ähnliches finden, etwa so: "Um ein Land und seine Wirtschaft gesund zu erhalten, muss diese einen Mindestgehalt an Moral aufweisen, in Deutschland etwa 4 Milligramm am Tag." Da schmunzelt jeder. Für Moral gibt es keine Formel; man weiß nicht einmal so genau, was das ist.

Mit dem Sauerstoff hat die Moral immerhin gemein, dass sie nicht so richtig greifbar ist. Sehr greifbar können aber die wirtschaftlichen Folgen der Unmoral sein. "Wer die Moral vernachlässigt, der schadet in der Konsequenz auch der Profitabilität": Das hat im Jahr 2003 einer geschrieben, der wenig später die Richtigkeit seiner Aussage am eigenen Leib erfahren hat - der langjährige Siemens-Vorstand Heinrich von Pierer.

Die Unmoral bei Siemens bestand in Korruption; die ist durch Gesetz verboten. So ähnlich stellen sich viele Bürger jetzt die Vorgehensweise gegen irrwitzige Managergehälter und Abfindungen vor: Die sollen per Gesetz verboten oder begrenzt werden. Das natürliche Gerechtigkeitsempfinden der Leute empört sich zu Recht über die Lohndrückerei der Manager nach unten, bei gleichzeitiger Treiberei der eigenen Gehälter nach oben.

Große Geschichte der Einschränkung

Das Gerechtigkeitsempfinden stößt sich daran, dass der Bonus, der dem Porsche-Chef bezahlt wird, mehr ausmacht als die Bonus-Zahlungen für die Gesamtbelegschaft zusammengenommen. Es stößt sich daran, dass man von einer Abfindungssumme, wie sie einem gescheiterten Manager gezahlt wird, ein halbes Dutzend Bundeskanzler entlohnen könnte. Und es stößt sich daran, dass dagegen kein Kraut gewachsen sein soll. Immerhin steht im Aktiengesetz, Paragraph 87, der Satz: "Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen."

Ganz so blauäugig und juristisch unbeleckt ist die öffentliche Empörung über Managergehälter also gar nicht - auch wenn die Betriebswirtschaftler darüber feixen und das Grundprinzip des kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Systems ins Feld führen. Das beruht nun mal auf Bereicherung. Die Juristen verweisen ebenfalls auf ein Grundprinzip, auf das der Vertragsfreiheit: Wenn ein Manager ein Unternehmen findet, das so frei ist, ihm exorbitante Gehälter zu bezahlen, dann ist das Ausdruck dieser Vertragsfreiheit (die wiederum zu den persönlichen Freiheitsrechten nach Artikel 2 Grundgesetz zählt).

Die Gesetzgebung der vergangenen Jahrzehnte war nun freilich eine große Geschichte der Einschränkung dieser Vertragsfreiheit. Das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Unterhaltsrecht - in all diesen Rechtsgebieten hat der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit beschränkt, um dem Schwächeren zu helfen, der sonst vom Stärkeren über den Tisch gezogen würde. Mit solchen Überlegungen kommt man freilich bei der Begrenzung der Managergehälter nicht weiter - es sei denn, man hielte den Aufsichtsrat, der die Gehälter mit den Managern verhandelt, für einen so schwachen Verhandlungspartner, dass ihm der Staat zur Seite springen müsste. Die Aufsichtsräte sind aber nicht schwach, sondern lax; das ist etwas anderes. Sie könnten freilich schadenersatzpflichtig sein, wenn mit maßlosen Vorstandsgehältern Gewinne systematisch von den Aktionären hin zu den Managern verschoben werden. Indes: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es bleibt, um in die Vertragsfreiheit einzugreifen, allenfalls die Sittenwidrigkeit. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (auch von Managern) endet nämlich dort, wo diese Entfaltung gegen "das Sittengesetz" verstößt; so steht es im Grundgesetz. Der Gesetzgeber müsste also für die Managergehälter die Grenze zur Sittenwidrigkeit markieren - wohl unter Bezugnahme auf ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens im Betrieb (Das Zwanzigfache, wie in Japan? Das bis zu Tausendfache, wie in den USA?) Das wäre ein heikles Unterfangen. Das Kreuz mit den "guten Sitten" ist nämlich, dass erst das hineininterpretiert wird, was man dann wieder aus ihnen herausholt. Die guten Sitten sind kein stabiler rechtlicher Boden.

Frivolen Gehältern sollte man nicht mit der Sittenwidrigkeit zu Leibe rücken - sondern mit Aufsichtsräten, die der Gesetzgeber zu wirklicher Aufsicht verdonnert. Solange das nicht funktioniert, können sich die Unternehmen all ihr Reden über Unternehmenskultur ersparen. An deren Beginn steht nämlich eine Grunderkenntnis: Die Führungskräfte müssen einsehen, dass sie nicht nur die anderen, sondern vor allem und vor allen sich selbst führen müssen.

(SZ vom 11.12.2007/mah)

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Leserkommentare (19)



27.12.2007 11:35:29

jogeli: Moral und wirtschaftlicher Erfolg passen nicht zusammen...

ebensowenig wie Marktwirtschaft und staatlich regulierte Gehälter (egal ob gedeckeltes Spitzengehalt oder Mindestlohn).

Die ganze Diskussion um die exorbitanten Gehälter scheint doch ziemlich scheinheilig, da sie in aller Regel wenig sachlich geführt wird. Begriffe wie Gerechtigkeit, Moral etc. haben allerdings keinen Platz in der Wirtschaft einer globalisierten Wettbewerbsgesellschaft, die auf Gewinn und Verlust reduziert ist. Unternehmen haben Gewinne zu machen und Marktanteile zu erobern oder zumindest zu verteidigen. Welche Mittel wann, wo und wie hierzu eingesetzt werden ist Sache der Unternehmensführung bzw. der Eigentümer.

Für Gerechtigkeit in einer Gesellschaft zu sorgen ist Aufgabe der Politik ! Hierzu steht ihr das Mittel der Erhebung von Steuern zur Verfügung. über dieses Instrument kann der Staat Vermögen - also auch "zu hohe" Gehälter (um)verteilen und starke Mitglieder der Gesellschaft heranziehen zur Unterstützung der schwächeren.

Nutzt die Staatsführung dieses Instrument nicht oder falsch, hat sie versagt - nicht die Wirtschaft, kein Aufsichtsrat und kein Manager. Daher erwarte ich von der Politik die Antworten auf die Fragen nach Gerechtigkeit und zwar intelligente Antworten, zu denen weder Strafgelder noch Eingriffe in die Tarifautonomie und schon garnicht populistische Appelle an Moral und Anstand gehören. Liebe Politiker, setzt Euch hin und findet Lösungen über unser Steuersystem, das ist Eure Aufgabe und ich halte sie garnicht für so schwer !


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