Sie stehen seit Jahren unter Verdacht, Tarifverträge vor allem im Sinne der Arbeitgeber abzuschließen: Jetzt hat das Arbeitsgericht Berlin den christlichen Gewerkschaften notgedrungen noch einmal Luft gegeben.
Wenn die Richter am Arbeitsgericht Berlin am Dienstag gekonnt hätten, wie sie wollten - die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hätte wohl nicht mit Milde rechnen können.
Für die CGZP stand am Morgen nicht weniger auf dem Spiel, als die Aberkennung ihrer Tariffähigkeit - mit weitreichenden Folgen. Sämtliche bisher von der umstrittenen Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge hätten auf einen Schlag ihre Gültigkeit verloren.
Vor Gericht ist diese Frage gelandet, weil zwei Zeitarbeitnehmer überzeugt sind, zu wenig Geld zu bekommen. Ihre Arbeitgeber haben Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen. Wären sie in einem Betrieb angestellt, in dem ein Vertrag mit einer DGB-Gewerkschaft existiert, der Lohn wäre deutlich höher.
Mit der CGZP fallen die Preise
Für die meisten Zeitarbeitsfirmen gilt: Sieben Euro Minimum die Stunde. Doch wo die CGZP im Spiel ist, fallen die Preise. Von Dumpinglöhnen ist gar die Rede - vor allem, wenn es um Haustarifverträge geht. Über 150 Haus- und Flächentarifverträge sollen mit der Unterschrift eines christlichen Gewerkschafters gültig geworden sein. Über die genauen Tarife schweigen sich die christlichen Gewerkschaften regelmäßig aus.
Die Berliner Arbeitsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie "Zweifel" an der Tariffähigkeit der CGZP haben. Grundlage dafür ist die sogenannte Sozialmächtigkeit. Eine Gewerkschaft, die Tarifverträge mit Arbeitgebern abschließt, muss auch Muskeln haben, mit denen sie spielen kann. Im besten Fall viele Mitglieder und viele abgeschlossene Verträge.
Ob das bei allen vier der CGZP angeschlossenen christlichen Gewerkschaften der Fall ist, halten die Berliner Richter offenbar für fraglich: Ihre Zweifel an der CGZP seien ja gerade vor den Hintergrund entstanden, ob für eine Tariffähigkeit "nicht alle an der Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein müssen".
Ein "sehr deutliches Signal"
Arbeitsrechtler Peter Schüren von der Uni Münster hält die Zweifel der Berliner Richter für ein "sehr deutliches Signal". Die Richter hätten sie schließlich nicht öffentlich machen müssen.
Schüren beschäftigt sich seit langem mit den christlichen Gewerkschaften. Er hat im vergangenen Jahr die deutschen Arbeitsgerichte gefragt, wie sie grundsätzlich die Tariffähigkeit der CGZP einschätzen. Tenor der Antworten: Bis auf wenige Ausnahmen wird die Tariffähigkeit von allen Arbeitsgerichten in Zweifel gezogen.
Die christlichen Gewerkschaften verweisen dann immer gerne auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes von 2006. Darin wurde der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) die Tariffähigkeit ausdrücklich zugesprochen.
Zwar seien in der CGM höchstens zwei Prozent der deutschen Metaller organisiert, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsgerichtes. Doch die CGM habe durch den Abschluss von etwa 3000 Anschlusstarifverträgen und etwa 550 eigenständigen Tarifverträgen "hinreichend unter Beweis gestellt, dass sie als Tarifvertragspartei von der Arbeitgeberseite wahr- und ernst genommen wird".
Lesen Sie weiter, warum die Zeitarbeitsbranche zum wichtigen Standbein geworden ist - obwohl die christlichen Gewerkschaften dort kaum vertreten sind.
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