Weniger Bürokratie:Justizministerin entlastet Mini-Firmen

Zuletzt gab es einen regelrechten "Shitstorm": Kleinunternehmer zeigten im Internet ihren Ärger über die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung. Nun soll ein Gesetz die kleinen Betriebe vom übermäßigen Bürokratieaufwand befreien.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Für gut eine halbe Million Kleinunternehmen - und damit etwa die Hälfte aller offenlegungspflichtigen Firmen - wird die Bilanzierung schon bald deutlich leichter. Vor allem müssen sie ihren Jahresabschluss nicht mehr jährlich elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Es genügt, wenn sie ihn dort hinterlegen, sodass Dritte dann auf Antrag eine Kopie erhalten können. Das sieht ein Gesetz aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, das der Bundestag in der Nacht von Donnerstag auf Freitag beschlossen hat.

Die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung, die erst 2007 eingeführt worden war, hatte bei kleinen Unternehmen sehr häufig für Ärger gesorgt. Weil ihnen die elektronische Veröffentlichung oftmals nicht rechtzeitig gelang, hatte das Bundesamt für Justiz seit 2008 fast 300 Millionen Euro an Ordnungsgeldern verhängt. Im Internet hatte es zuletzt einen regelrechten Shitstorm an Äußerungen aufgebrachter Kleinunternehmer gegeben: "Frage an Berlin: Ist das der Masterplan? Ausdünnung der bundesdeutschen Landschaft kleiner Kapitalgesellschaften?"

Mit dem neuen Gesetz nutzt das Bundesjustizministerium nun eine Möglichkeit aus der im März verabschiedeten EU-Micro-Richtlinie. Sie erlaubt, dass die Mitgliedstaaten Unternehmen, die zwei der folgenden Merkmale erfüllen, von einigen Vorgaben befreien: Die Umsatzerlöse liegen bei maximal 700.000 Euro. Die Bilanzsumme beträgt höchstens 350.000 Euro. Es werden durchschnittlich nur bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigt. Sind die Voraussetzungen gegeben, dürfen die Unternehmen nicht nur auf die elektronische Veröffentlichung im Bundesanzeiger verzichten, sie dürfen auch ihren Jahresabschluss einfacher gliedern und müssen auch nicht mehr zwingend einen Anhang erstellen. Vor allem Betriebe in der Rechtsform der GmbH sowie der GmbH und Co. KG dürften von den neuen Vorschriften profitieren.

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