Urteil zu Hartz IV:Grundrecht auf Existenzminimum

Lesezeit: 1 min

Hartz IV ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem mit Hochspannung erwarteten Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, das Gesetz völlig neu zu fassen und die Armutsgrenze in Deutschland neu zu beschreiben.

Heribert Prantl

Bis dahin bleiben die bisherigen Hartz-IV-Gesetze, die nun seit gut fünf Jahren in Kraft sind, anwendbar - mit einer Ausnahme und Maßgabe: Ab sofort müssen Leistungen aus "Härtefallgründen" gewährt werden.

Herz statt Hartz: Das Bundesverfassungsgericht kippt die Hartz-IV-Sätze. (Foto: Foto: dpa)

Das Gericht meint hiermit dauernde Belastungen, die bisher keine Berücksichtigung finden - etwa die Kosten für notwendige Medikamente, die weder von der Krankenkasse bezahlt werden, noch in den Regelleistungen nach Hartz IV berücksichtigt sind.

Der Hartz-IV-Gesetzgeber habe es (im Sozialgesetzbuch II) versäumt (anders als im Sozialhilferecht nach Sozialgesetzbuch XII) eine solche Härtefallregelung vorzusehen.

Diese Lücke muss ab sofort geschlossen werden. Das bedeutet: Der Anspruch auf Härtefall-Leistungen kann praktisch von heute an bei den Sozialbehörden geltend gemacht werden, die darüber "nach Maßgabe der Urteilsgründe" entscheiden müssen. Bei Ablehnung sind die Sozialgerichte am Zug. Das Geld für die Härtefall-Zahlungen muss der Bund aufbringen.

Das Gericht rügt die bisherige Bemessung der Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder und für Erwachsene. Besonders harte und scharfe Worte findet er für die bisherigte Festsetzung der Beträge für Kinder: Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum der minderjährigen Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, gar nicht ermittelt, sondern quasi ins Blaue hinein geschätzt, ohne irgendeine empirische oder methodische Fundierung. Insbesondere auf arme Schulkinder geht das Gericht näher ein: Ohne die Deckung der Kosten notwendiger Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten "droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen ...".

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich bei seinem Urteil auf ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums", das sich aus der Menschenwürde-Garantie in Artikel 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 ergebe.

Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen - auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Es ist zu fragen, ob das Existenzminimum für Hartz-IV-Kinder wirklich soweit niedriger angesetzt werden kann als das Existenzminimum, das für Kinder von Einkommensempfängern steuerrechtlich zu Buche schlägt. Nimmt man hier nur das (doppelte) sächliche Existenzminimum, (= 4368 Euro) und teilt dies durch zwölf Monate, dann erhält man einen Betrag von 364 Euro, also einen weit über den derzeitigen Sozialgeldbeträgen liegenden steuerlich anerkannten Betrag. Das heißt: Der Gesetzgeber wird hier Übereinstimmung herbeiführen müssen. Berlin steht vor einem arbeitsreichen Jahr.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Hartz IV: Zusatzleistungen
:Geld vom Amt - es könnte mehr werden

Wie gerecht ist Hartz IV - mit 359 Euro Regelsatz? Das Verfassungsgericht urteilt am Dienstag. Wer zusätzliche Hilfe erwarten kann - ein Überblick

Tobias Dorfer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: