Urteil im Vermarktungs-Streit:Pink Floyd - nur im Gesamtpaket

Darf der Musikkonzern EMI Einzelsongs der Rockgruppe Pink Floyd online vermarkten? Die Musiker wehren sich erbittert - und bekommen vor Gericht recht.

Alexander Menden

Die britische Band Pink Floyd ist aus dem Prozess gegen ihre Plattenfirma EMI siegreich hervorgegangen. Ein Londoner Gericht gab der Klage der Gruppe recht, EMI habe mit dem Verkauf einzelner Pink-Floyd-Songs übers Internet gegen den laufenden Publikationsvertrag verstoßen. Dieser verlangt, dass die Songs nur als ganzes Album verkauft werden dürften.

Das Gericht hielt das von der EMI-Anwältin Elizabeth Jones vorgetragene Argument für nicht stichhaltig; der Vertrag beziehe sich allein auf Tonträger wie Schallplatten, CDs und Musikkassetten, nicht aber auf den virtuellen Vertrieb.

EMI wurde zu einer vorläufigen Zahlung von umgerechnet 44.000 Euro verurteilt. Zudem darf das Label Pink-Floyd-Stücke online nicht mehr einzeln anbieten. Die Band steht seit 1967 bei EMI unter Vertrag und veröffentlichte dort Millionenseller wie die Alben The Dark Side of the Moon und The Wall. Gerüchten zufolge will die Band die Zusammenarbeit nun jedoch beenden.

Wie der Nachrichtendienst Bloomberg unter Berufung auf Brancheninsider meldet, haben sowohl Pink Floyd als auch der Queen-Gitarrist Brian May bereits Verhandlungen mit anderen Labels geführt. EMI wurde 2007 vom britischen Investor Guy Hands für vier Milliarden Pfund aufgekauft. Im vergangenen Jahr musste das Label einen Rekord-Umsatzverlust von 1,7 Milliarden Euro hinnehmen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: