Bundesverfassungsgericht zur Untreue:Landowsky lacht, Karlsruhe hilft

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Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue im Amt zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht pocht auf eine konkrete Schadensbenennung. Deshalb darf sich die einstige Berliner CDU-Größe Landowsky erst einmal freuen.

Verschärfte Gangart gegen Wirtschaftsmanager und Banken-Chefs bei Untreue ja, aber bitte mit konkreter Schadensbenennung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für strafrechtliche Verurteilungen wegen Untreue verschärft.

Das Bundesverfassungsgericht hat nachjustiert und die Bedingungen für Untreue-Urteile verschärft. (Foto: dpa)

Die entsprechende Regelung des Strafgesetzbuchs sei zwar grundsätzlich verfassungsgemäß, müsse jedoch zum Teil zurückhaltender angewendet werden, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvR 2559/08 u. a.).

Nach der Untreue-Vorschrift können Täter bestraft werden, die eine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens haben und diese Pflicht schuldhaft verletzen. Die Details der äußerst komplizierten Regelung sind seit langem umstritten.

Verfassungsbeschwerden teilweise erfolgreich

Die Verfassungshüter fordern nun, dass für eine Verurteilung wegen Untreue der jeweils entstandene Schaden zuvor konkret bestimmt werden muss.

Das Gericht wies die Beschwerden mehrerer Manager gegen ihre Verurteilungen wegen Untreue in wesentlichen Teilen zurück. Allerdings muss der Prozess gegen den früheren Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky wegen Untreue noch einmal aufgerollt werden. Die Richter hoben die Bewährungsstrafe auf, weil das Landgericht Berlin keine ausreichenden Feststellungen zum Schaden des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp getroffen habe.

Landowsky, einst Vorstandschef von Berlin Hyp, und mehrere weitere Ex-Manager waren 2007 wegen Untreue verurteilt worden. Der Ex-CDU-Politiker erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Vier weitere Angeklagte wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt, acht wurden freigesprochen. Landowsky sagte der Tageszeitung B.Z: "Ich habe um meine Ehre gekämpft, und das Bundesverfassungsgericht hat sie mir zurückgegeben." Der Berliner Morgenpost sagte er: "Mein Vertrauen in die Richterschaft ist bestätigt, mein Misstrauen in eine politische Staatsanwältin auch."

Die Berlin Hyp, eine Tochter der damaligen Bankgesellschaft Berlin, hatte laut Justiz Millionenkredite an den Immobilienkonzern Aubis trotz hoher Risiken bewilligt. Mit dem Geld wurden in großem Stil Plattenbauten in Ostdeutschland gekauft und saniert. Wegen überteuerter Käufe und finanzieller Schwierigkeiten zahlreicher Immobiliengesellschaften geriet die Bankgesellschaft in Schieflage und musste vom Land mit Milliardenhilfe gerettet werden.

Den Schaden hatten die Steuerzahler - und der verantwortliche Mißmananger Landowsky darf sich nach dem Karlsruher Spruch erst einmal freuen.

Bestätigt wurde vom Verfassungsgericht dagegen die Verurteilung eines Siemens-Managers, der heimlich schwarze Kassen verwaltete und daraus Schmiergeld zahlte. Der Manager wurde 2008 deshalb rechtskräftig wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde verworfen. Auch die Verfassungsbeschwerde des Vorstands einer Betriebskrankenkasse hatte keinen Erfolg.

Untreue - eines der zentralen Wirtschaftsdelikte

Der Straftatbestand der Untreue ist eines der zentralen Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität - und zugleich eines der umstrittensten.

Der Streit um die richtige Auslegung verwundert nicht, wenn man die überaus verschachtelte Regelung des Paragrafen 266 Strafgesetzbuch ansieht, dessen Lektüre auch Juristen einiges an Konzentration abverlangt: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Grob gesagt geht es um Folgendes: Der Täter kann - beispielsweise aufgrund seiner beruflichen Position - über fremdes Vermögen verfügen. Dabei hat er die Pflicht, fremde Vermögensinteressen zu wahren. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft und verursacht dadurch einen Schaden, so kann dies als Untreue strafbar sein.

Nach der bisherigen Rechtsprechung war dies unter anderem bei Schmiergeldzahlungen möglich, aber auch bei der Bildung schwarzer Kassen, wie im Parteispendenskandal der CDU.

Ein spektakulärer Fall, der zugleich die Unsicherheiten bei der Anwendung des Untreue-Paragrafen zeigt, war der Prozess gegen den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann: Dieser wurde wegen der Gewährung von Millionen-Prämien im Zusammenhang mit der Übernahme vom Mannesmann wegen Untreue angeklagt.

Das Landgericht Düsseldorf sprach Ackermann zunächst frei; der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen einer anderen Auslegung des Untreue-Paragrafen auf; schließlich wurde das Verfahrung gegen eine Millionen-Zahlung eingestellt.

© sueddeutsche.de/dpa/AFP/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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