Umbenennung:Hartz IV soll eingemottet werden

Neuer Name und alles wird gut? Arbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte gerne auf die Bezeichnung Hartz IV verzichten - und sie hat auch schon eine Idee.

Thomas Öchsner, Berlin

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze den Begriff "Basisgeld" im Sozialgesetzbuch neu etablieren. Das Basisgeld würde damit die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder ablösen, im Volksmund bekannt unter dem Begriff Hartz IV. Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz war Ideengeber für die nach ihm benannten Arbeitsmarktreformen. Im Arbeitsministerium werden derzeit verschiedene Titel für das neue Gesetz diskutiert. Ein Vorschlag lautet: "Basissicherungsgesetz für Erwerbsfähige und ihre Familien." Ein endgültiger Name stehe noch nicht fest, sagte der Ministeriumssprecher der Süddeutschen Zeitung.

Umbenennung: Arbeitsministerin von der Leyen möchte "Hartz IV" am liebsten umbenennen.

Arbeitsministerin von der Leyen möchte "Hartz IV" am liebsten umbenennen. 

(Foto: AP)

Er kündigte an, dass es "nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich einige Änderungen geben wird". Die Regelungen sollten für die Bürger verständlicher sein als bisher. Von der Leyen hatte zuletzt bereits regelmäßig das Wort "Basisgeld" benutzt und den Begriff Hartz IV, der als negativ besetzt gilt, vermieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Festsetzung der Regelsätze bisher intransparent und willkürlich war und bis zum Jahresende eine Neuberechnung verlangt. Von der Leyen steht deshalb erheblich unter Zeitdruck: Am Montag will sie den ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin wird unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt. Eine Woche später plant das Ministerium, die neuen Hartz-IV-Sätze zu veröffentlichen.

Der Regelsatz für einen Erwachsenen beläuft sich derzeit auf 359 Euro monatlich. Grundlage dafür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, für die die Statistiker mehr als 60.000 Haushalte befragen. Der Regelsatz orientiert sich aber nicht an all diesen Haushalten, sondern am Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala. Noch unklar ist, ob das Arbeitsministerium für die Neufestsetzung des "Basisgelds" wieder diese Gruppe der Geringverdiener heranzieht. "Wir lassen mehrere Varianten durchrechnen", sagte der Sprecher von der Leyens. Zu diesen Modellrechnungen gehöre unter anderem auch, dass als Referenzgruppe die unteren 15 und nicht die unteren 20 Prozent der Einkommensskala herangezogen werden.

In der Opposition sorgt dies für Argwohn: "Offensichtlich soll die Berechnung nach politischen Gutdünken der Bundesregierung manipuliert werden", sagt die Vorsitzende des Sozialausschusses, Katja Kipping (Linke). Das Ministerium weist diese Vorwürfe zurück. Man werde eine schlüssige und transparente Berechnung vorlegen, heißt es dort.

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