Revision im Mannesmann-Prozess:Zum Aufruf kommt die Strafsache 3 StR 470/04

An diesem Donnerstag erlebt der Bundesgerichtshof (BGH) einen Andrang wie selten zuvor.

Daniela Kuhr

Wegen des "zu erwartenden Platzbedarfs" hatte das Gericht die Verhandlung verlegt. Sie findet nicht, wie sonst üblich, im Saalbau statt, sondern in dem etwa doppelt so großen Bibliotheksgebäude.

Zum Aufruf kommt die Strafsache 3 StR 470/04. Dahinter verbirgt sich ein Verfahren, das wie kaum ein anderes für Aufruhr gesorgt hat: der Fall Mannesmann - vielen ein Synonym für Gier, Maßlosigkeit und mangelnde Moral von Managern.

Fast auf den Tag genau 15 Monate ist es her, dass das Landgericht Düsseldorf in dem Strafprozess um die Millionenprämien sein Urteil gesprochen hat: Freispruch für alle sechs Angeklagten, lautete die Entscheidung, die die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer am 22. Juli 2004 verkündete.

Elite auf der Anklagebank

Jetzt wird der III. Strafsenat des BGH unter dem Vorsitz von Klaus Tolksdorf prüfen, ob es dabei bleibt oder ob das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Welche Bedeutung der Senat dem Verfahren beimisst, lässt sich schon daran sehen, dass er vorsichtshalber gleich zwei Verhandlungstage angesetzt hat.

In der Pressestelle des Gerichts kann man sich nicht daran erinnern, dass so etwas schon einmal vorgekommen ist. "Üblich ist bei uns eine Stunde Verhandlung", sagt eine Sprecherin, "zwei Tage sind wirklich extrem ungewöhnlich." Doch was ist in diesem Verfahren schon gewöhnlich?

Allein die Summen, um die es geht, übersteigen jede Vorstellungskraft: Mit einem Preis von 178 Milliarden Euro war der Kauf von Mannesmann durch Vodafone im Frühjahr 2000 die teuerste Übernahme aller Zeiten. Das Aufsichtsratspräsidium von Mannesmann verteilte damals 60 Millionen Euro an Führungskräfte und Pensionäre.

Den vier Mitgliedern dieses Gremiums, darunter der heutige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk, warf die Staatsanwaltschaft deshalb schwere Untreue vor.

Vorstandschef Klaus Esser und Personalmanager Dietmar Droste sollen sich wegen Beihilfe strafbar gemacht haben. Bereits in der ersten Instanz hatte der Prozess die Schlagzeilen beherrscht. Sechs Angeklagte, das kommt zwar häufiger vor. Dass sie jedoch durchweg zu Deutschlands Wirtschaftselite zählen, war ein Novum.

Auf der Anklagebank saßen neben Ackermann, Funk, Esser und Droste auch Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Jürgen Ladberg.

Persönlich profitiert von dem Geldsegen haben nur Esser und Funk: Der Vorstandschef erhielt 15 Millionen, der Aufsichtsratsvorsitzende drei Millionen Euro. Das restliche Geld floss an andere Topmanager von Mannesmann und Pensionäre.

Nach einem halben Jahr Verhandlung und 37 Prozesstagen stellte das Landgericht fest: Die Angeklagten hätten zwar gegen das Aktiengesetz verstoßen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht. Denn zum Teil hätten sie ihre Pflichten "nicht gravierend verletzt", zum Teil hätten sie in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" gehandelt.

wölf Verteidiger werden an diesem Donnerstag darum kämpfen, dass die Freisprüche rechtskräftig werden. "Schon allein deshalb mussten wir in einen anderen Raum ausweichen", sagt eine BGH-Sprecherin, "wir hätten sonst gar nicht gewusst, wo wir die alle hinsetzen sollen."

Eine Beweisaufnahme wird es in Karlsruhe nicht geben. Der BGH ist eine reine Revisionsinstanz. Er prüft nur, ob das Urteil in sich logisch ist und das Landgericht das Strafrecht richtig angewendet hat. Drei Varianten sind denkbar: Der dritte Strafsenat kann das Urteil insgesamt bestätigen, dann sind die Freisprüche rechtskräftig.

Er kann es insgesamt aufheben, dann muss der Prozess komplett neu aufgerollt werden - vor einer anderen Kammer des Landgerichts. Möglich ist aber auch, dass der BGH Teile bestätigt, andere dagegen aufhebt. So könnte er zum Beispiel die Prämien unbeanstandet lassen, die Pensionsabfindungen dagegen kritisieren. Dann müsste nur noch dieser Teilkomplex erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.

Von den sechs Angeklagten wird nur Klaus Esser in Karlsruhe persönlich erscheinen. Deutsche-Bank-Chef Ackermann dagegen bleibt der Verhandlung fern. Trotzdem ist das Medieninteresse gewaltig. Deshalb hat das Gericht auch statt der ursprünglich geplanten 45 Medienvertreter nun doch 59 zugelassen.

Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist völlig offen. Während einer der Verteidiger nicht ausschließen will, dass es schon am Freitag kommt, erwarten andere den Richterspruch frühestens in zwei Wochen. Ein Gerichtssprecher sagte, es könne sogar "vielleicht bis zum Jahresende dauern".

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