Hartz IV:Rechnungshof giftet gegen Ein-Euro-Jobs

Gravierende Mängel im Hartz-IV-System: Staatlich geförderte Beschäftigung hilft Hartz-IV-Empfängern kaum, gefährdet aber andere Anstellungsverhältnisse - weil die Jobcenter nicht ausreichend prüfen.

Thomas Öchsner

Der Bundesrechnungshof hat in einem internen Bericht eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. Darin üben die Kontrolleure scharfe Kritik an den Jobcentern und ihrer Vergabe von Ein-Euro-Jobs: Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen "auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen".

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Ein-Euro-Jobs am Pranger: Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen "auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen", kritisiert der Bundesrechnungshof.

(Foto: dapd)

In ihrer Untersuchung heben die Kontrolleure vor allem zwei Mängel hervor: Bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle fehlten die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder weil es sich bei den Arbeiten nicht - wie vorgeschrieben - um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit handelte. Oder aber weil so ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht wurde. Die Prüfer führen dafür zahlreiche Beispiele auf: So wurden Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem wird in dem Bericht kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor "meist wahllos Arbeitsgelegenheiten" zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.

Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu beitragen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH).

Die Rechnungsprüfer kritisieren weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit "seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert" hätten. In der Mehrzahl der Fälle würden die geförderten Jobs nicht helfen, "die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern".

Der BRH hatte sich bereits mehrfach kritisch mit den Ein-Euro-Jobs befasst. Für seinen neuen Bericht untersuchten die Prüfer die Vergabe in mehreren Jobcentern, aber auch bei rein kommunalen Trägern, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Die Ergebnisse fasste der BRH in einem 46 Seiten starken Stellungnahme zusammen, die an das Arbeitsministerium als zuständige Aufsicht ging und der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Ein-Euro-Jobs sind derzeit das am häufigsten eingesetzte Mittel, um Menschen, die auf die Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind, wieder in Arbeit zu bringen. Dabei erhalten Langzeitarbeitslose gegen eine Entschädigung von durchschnittlich 1,50 Euro die Stunde eine befristete Arbeit vermittelt, die "im öffentlichen Interesse" sein soll.

Kosten: 1,7 Milliarden Euro

Diese staatlich geförderten Jobs, etwa im Garten- und Landschaftsbau, in Kindergärten, bei der Stadtreinigung oder der Alten- und Krankenpflege, hatte die frühere rot-grüne Bundesregierung Anfang 2005 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren 2009 im Schnitt 320.000 Menschen in geförderten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. In 280.000 Fällen handelt es sich um Ein-Euro-Jobs. Die Kosten dafür bezifferte die BA auf 1,7 Milliarden Euro.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte erst kürzlich in einer Untersuchung kritisiert, dass Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose nicht schneller in eine reguläre Beschäftigung bringen. Die Bundesagentur für Arbeit wies dagegen darauf hin, dass man 2009 Maßnahmen eingeleitet habe, um die Qualität bei der Schaffung von geförderten Arbeitsgelegenheiten zu verbessern. In den Jobcentern seien in der Regel Beiräte eingesetzt, in denen zum Beispiel Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeber darauf achteten, dass die Ein-Euro-Jobs wettbewerbsneutral seien, sagte eine BA-Sprecherin der SZ. Auch könne es bei der rechtlichen Beurteilung der Fördermaßnahmen unterschiedliche Auffassungen geben.

Scharfe Kritik kam von der Opposition: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, sagte, der Bericht des Rechnungshofes zeige, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängten und den individuellen Bedürfnissen der Erwerbslosen nicht gerecht werden: "Ein-Euro-Jobs gehören abgeschafft."

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