Betrug bei Börsengeschäften:Rasterfahnung nach dubiosen Aktiendeals

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Banken, Börsenhändler und Fonds sollen den Fiskus seit den neunziger Jahren um horrende Beträge erleichtert haben. Nun prüfen die Finanzbehörden mit einem engen Raster dubiose Geschäfte. Deren einziger Zweck soll es gewesen sein, mehr Steuern erstattet zu bekommen, als bezahlt worden waren.

Von Klaus Ott

Wie groß ist der Schaden?

Es geht um einen Milliardenbetrag pro Jahr, vermutet das Bundesfinanzministerium. Der hessische Fiskus, der am intensivsten prüft, hält sogar einen zweistelligen Milliardenbetrag im Jahr möglich.

Was sagt die Regierung?

Banken und deren Partner müssen zu Unrecht kassierte Steuererstattungen zurückzahlen. Das hat der Abteilungsleiter Steuern im Bundesfinanzministerium, Michael Sell, diese Woche im Beisein von Minister Wolfgang Schäuble im Haushaltsausschuss des Bundestags erklärt.

Was macht der Fiskus?

Finanzbehörden in ganz Deutschland suchen gezielt nach verdächtigen Deals und Firmen, um ihr Geld wieder einzutreiben. Start der Aktion war ein bundesweiter Erfahrungsaustausch Ende August 2012 in der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt.

Welche Geschäfte sind verdächtig?

Kauf von Aktien großer deutscher Aktiengesellschaften (in der Regel Dax-Konzerne) kurz vor der Dividenden-Ausschüttung und Verkauf kurz danach; Abwicklung eines Teils der Geschäfte über ausländische Banken und Händler; große Geschäfte außerhalb des üblichen Börsenhandels; hohe Erstattungsansprüche an den Fiskus. So steht es in internen Unterlagen der Finanzbehörden, die bei der OFD-Tagung in Frankfurt präsentiert wurden.

Welche Banken sind verdächtig?

Öffentlich bekannt sind bislang die Hypo-Vereinsbank (HVB) und die britische Barclays (Barclays dementiert). Die HSH Nordbank prüft intern und hat für 2008 "auffällige Handelsvolumina" festgestellt, die näher untersucht werden. Sarasin aus der Schweiz wehrt sich gegen Vorwürfe eines Anlegers (siehe oben).

Was wird geprüft?

Alles! Verdächtige Firmen und Banken müssen sämtliche Kontoauszüge, Verträge, Kauforder, den Schriftverkehr inklusive E-Mails, Steuerbescheinigungen, die Buchführung und noch mehr vorlegen, mit allen Details. Das gilt auch für ausländische Banken und Händler, die den deutschen Behörden Auskunft geben müssen.

Was ist das größte Problem?

Die Verjährung. Bereits fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem zu Unrecht eine Steuer erstattet wurde, kann das Geld nicht mehr zurückgefordert werden. Normalerweise kann der Fiskus Steuerbescheide zehn Jahre lang korrigieren.

© SZ vom 29.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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