Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Die neue Regierung ist in vielen Punkten noch völlig unentschieden - sie verlagert etliche Fragen in Fachgremien. Was sich ändern soll: eine Übersicht.

Schattenrisse vor den Parteilogos der Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP, Foto: ddpBild vergrößern

Schattenrisse vor den Parteilogos der Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP. Die Parteichefs unterzeichneten zwar den Koalitionsvertrag, doch die Details handeln nun weniger bekannte Mitglieder von Fachkommissionen aus. Foto: ddp

Wem soll man nun glauben, Dieter Hundt oder Josef Schlarmann? Noch ergibt das, was führende Wirtschaftsvertreter bisher zum Koalitionsvertrag von Union und FDP gesagt haben, kein stimmiges Bild. Von einem "guten Kompass" für die nächsten vier Jahre spricht etwa der Arbeitgeberpräsident.

Endlich, so Hundt, würden die drängenden Finanzierungsprobleme in der Sozialversicherung angegangen. Das sieht Schlarmann, Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung und bekennender Merkel-Kritiker, anders: "Der Koalitionsvertrag ist keine Reformagenda", kritisiert er, und auf die Frage, ob es Union und Liberalen an Mut zu Reformen fehle, antwortet er: "Das kann man so sagen."

Angesichts der so unterschiedlichen Einschätzungen liegt der Verdacht nahe, dass die Wahrheit in der Mitte liegt. Tatsächlich enthält der Vertrag auf seinen 124 Seiten zahlreiche Aussagen, die das Gros der Unternehmer und Manager sofort unterschreiben würde. Ebenso richtig ist aber auch, dass immer dann, wenn es ans Eingemachte zu gehen scheint, das Kapitel plötzlich endet - oder aber eine Kommission eingesetzt wird.

Neue Steuerregeln werden nur gelockert

Beispiel Steuerpolitik: Viele der Regeln, die die noch amtierende Koalition 2008 zur Finanzierung ihrer Unternehmensteuerreform und zur Bekämpfung von Steuertricksereien eingeführt hatte, werden zwar gelockert, nicht aber - wie gehofft - wieder abgeschafft.

Kanzlerin Angela Merkel mit RWE-Chef Jürgen Grossmann (links), Daimler-Chef Dieter Zetsche (2. v. l.) und VDA-Präsident Matthias Wissmann, Foto: ddpBild vergrößern

Kurzer Draht in die Wirtschaft oder doch eher lange Leitung? Bundeskanzlerin Angela Merkel bedient auf der Automesse IAA gemeinsam mit RWE-Chef Jürgen Grossmann (links), Daimler-Chef Dieter Zetsche (2. v. l.) und VDA-Präsident Matthias Wissmann (rechts) eine Stromzapfsäule. Foto: ddp

So bleibt es beispielsweise grundsätzlich dabei, dass bei Firmenkäufen ein Teil der übernommenen Verlustvorträge entfällt. Damit soll ein Handel mit leeren Firmenmänteln allein aus steuerlichen Gründen verhindert werden.

Auch an der heftig umstrittenen Zinsschranke, die Gewinnverlagerungen ins Ausland verhindern soll, wird nicht gerüttelt. Allerdings bleibt die Freigrenze, die zur Bekämpfung der Rezession auf drei Millionen Euro erhöht wurde, auf diesem Niveau bestehen.

Noch deutlicher tritt die Unentschiedenheit der neuen schwarz-gelben Koalition beim Dauerstreitthema Gewerbesteuer zu Tage. Statt die Steuer - wie seit Jahren von der FDP gefordert - abzuschaffen, wird auch hier eine Kommission ins Leben gerufen.

Die Unionsführung hat dafür aus ihrer Sicht gute Gründe: Zum einen droht ihr mächtiger Ärger mit den eigenen Kommunalpolitikern, die nicht auf die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden verzichten wollen.

Zum anderen birgt das Alternativkonzept der Liberalen, die den Kommunen Hebesatzrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer zugestehen wollen, großen Sprengstoff, da es einen Teil der Steuerlast von den Firmen auf die Bürger verlagert. Nicht einmal ihr Minimalziel, nämlich ein Ende der Besteuerung von Miet-, Zins- und Pachtzahlungen, hat die FDP erreicht.

Ähnlich sieht das bei den Abschreibungsregelungen aus. Zwar wird im Fall von geringwertigen Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht zwischen einer Sofortabschreibung bis 410 Euro und einer Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt.

Keine Details zur Erbschaftsteuer

Die von vielen Unternehmen erhoffte Wiedereinführung der sogenannten degressiven AfA wurde aber aus Kostengründen fallengelassen. Auch bei der Erbschaftsteuer sind zwar Verbesserungen für die Betriebe angekündigt. Wie die neuen Haltefristen und Lohnsummenregeln aber im Detail aussehen sollen, verrät der Koalitionsvertrag nicht.

Und noch eine Baustelle bleibt in der Vereinbarung offen: die generelle Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung. Bei letzterer Variante müssten die Firmen die Steuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt hat.

In vielen weiteren Bereichen bleibt der Vertrag wolkig. So versprechen die Parteien wie in den meisten Koalitionsvereinbarungen zuvor die Vereinfachung des Planungs-, Steuer- und Vergaberechts sowie die Verkürzung von Genehmigungsverfahren und Aufbewahrungsfristen.

Schluss mit Mauscheleien

Um eine Kreditklemme zu verhindern, sollen bei Problemen Kreditmediatoren zwischen Firmen und Banken vermitteln. In das Wettbewerbsrecht wird ein interessanter Passus aufgenommen, der als letztes Mittel die "Entflechtung" marktbeherrschender Konzerne ermöglicht, der nach Einschätzung von Experten aber wohl nie zur Anwendung kommen wird.

Die neuen Branchenmindestlöhne sollen "evaluiert", die Mini-Job-Grenzen "dynamisiert" werden. Mit Mauscheleien zwischen Unternehmensführungen und Arbeitnehmervertretungen soll Schluss sein: So erhalten Manager künftig Gehälter, die sich am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren - und Betriebsräte müssen ihre Sonderzuwendungen offenlegen.

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