Die beiden großen Kirchen haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin eingereicht.

Ladenöffnungszeiten

(Foto: dpa)

Der Sonntag sei im Grundgesetz als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung geschützt.

Mit der Freigabe von bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage verstoße der Berliner Gesetzgeber gegen die Verfassung, erklärten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin am Montag.

In Berlin alle Adventssonntage geöffnet

Unterstützt wird die Klage von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Sonn- und Feiertage seien durch die Verfassung (Artikel 140) geschützt. Eine Aufhebung des Sonntagsschutzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus könne keinen Bestand haben, erklärten die Kirchen weiter.

Besonders eklatant sei der Verstoß in Berlin, weil alle Adventssonntage für die Ladenöffnung freigegeben worden seien. Damit sei im Dezember die Freigabe des Sonntags die Regel, der Schutz dagegen die Ausnahme.

Berlin hat seit Ende 2006 die Ladenöffnungszeiten weitgehend freigegeben. Die Geschäfte können montags bis samstags rund um die Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen sie bis auf die genannten Ausnahmen geschlossen bleiben.

(sueddeutsche.de/dpa/hgn/mah)

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Leserkommentare (34)



13.11.2007 15:07:02

derblauebarbar: Der Bäcker bäckt die Breze,

Der Fleischer würgt die Kuh

Der Arzt entfernt die Greze

Mein Kind, und was machst du?

- Ich nähe keine Westen

Ich hol auch keine Milch

- Was gibst du dann zum Besten?:

Tja, vielleicht singe ich in der Oper oder ich halte einen Gottesdienst.

Das läuft ja bei einigen hier genauso unter "Arbeit" wie die vom Sonntagsarbeitsverbot SELBSTVERSTäNDLICH ausgenommenen Krankenschwestern etc. pp. huströchel...

Was habt ihr eigentlich für'n Arbeitsbegriff? He?


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