:SPD-Politiker Güller muss mit Strafbefehl rechnen
Er hat seinen Stiefsohn im Jahr 2009 für zwei Monate als Mitarbeiter beschäftigt und damit gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen - nun droht dem zurückgetretenen SPD-Fraktionsgeschäftsführer Harald Güller ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.