Wird der Mörder der zwölfjährigen Vanessa freigelassen oder kommt er in Sicherungsverwahrung? Ein Gutachter sieht noch immer ein hohes Rückfallrisiko. Zuvor hatte der Täter seine Zukunftspläne vorgestellt: Nach seiner Entlassung wolle er ein "Gute-Laune-Bär" werden.
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Ein Psychiater aus Würzburg sollte eine schwerwiegende Frage beantworten: Muss der Mörder der zwölfjährigen Vanessa in Sicherheitsverwahrung oder kann er freigelassen werden? Sein Gutachten war allerdings nur wenige Seiten lang und voller Fehler. Nun ist er vom Augsburger Landgericht von seinen Aufgaben entbunden worden.
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Soll der Mörder der zwölfjährigen Vanessa entlassen werden oder weiter in Sicherungsverwahrung bleiben? Ein Psychiater trägt vor dem Augsburger Gericht sein Gutachten vor. Doch dieses ist nur wenige Seiten lang, voller Fehler - und bringt eine ganze Branche in Verruf.
Von Hans Holzhaidermehr...
Wird der Mörder der kleinen Vanessa bald aus dem Gefängnis entlassen? Seiner Therapeutin hat er gesagt, dass er auch nach seiner möglichen Freilassung psychologisch behandelt werden will. Doch erst muss das Landgericht Augsburg über die Sicherungsverwahrung des Täters entscheiden.
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Wie geht man mit gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern nach Verbüßung ihrer Haftstrafen um? Der Bundestag hat dazu ein neues Gesetz verabschiedet, doch Bayern will sich damit nicht abfinden - und den Vermittlungsausschuss einschalten.
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Wird der Mörder der zwölfjährigen Vanessa freigelassen oder kommt er in Sicherungsverwahrung? Das Landgericht Augsburg hat weitere Verhandlungstermine angesetzt. Damit wird die Entscheidung frühestens im Herbst fallen.
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Tödliche Stiche, die ein Land erschüttern: Auch zehn Jahre nach der Tat hält der Staatsanwalt den 29-jährigen Michael W. noch für hochgefährlich und spricht sich gegen eine Freilassung aus. Das Risiko sei zu groß.
Von Hans Holzhaider, Augsburgmehr...
Zuschauer im Gerichtssaal applaudieren, als sie die Entscheidung hören: Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das Gericht hält den heute 30-Jährigen auch zehn Jahre nach der Tat für hochgradig gefährlich.
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Ein Gutachter empfiehlt die Freilassung, der zweite sieht das Risiko einer neuerlichen Gewalttat. Das Landgericht Augsburg hat jetzt Sicherungsverwahrung für den Mörder der zwölfjährigen Vanessa angeordnet. Allerdings soll der Täter intensiv therapiert werden - und kann bereits in fünf Jahren mit seiner Freilassung rechnen.
Von Hans Holzhaider, Augsburgmehr...
Meinung
Es wäre ein unkalkulierbares Risiko, Vanessas Mörder jetzt freizulassen - er weiß bis heute nicht, warum er die Zwölfjährige getötet hat. In der Psychiatrie könnte man Antworten finden. Im Gefängnis nicht. Doch nun sind zehn Jahre vergeudet worden, und man weiß sich keinen anderen Rat, als Michael W. weiter einzusperren.
Ein Kommentar von Hans Holzhaidermehr...
Zehn Jahre saß der Mörder der zwölfjährigen Vanessa im Gefängnis. Dieser Tage soll der mittlerweile 29-Jährige aus der Haft entlassen werden. Ausreichend therapiert wurde er in dieser Zeit nicht. Die Justiz würde ihn gerne weiter einsperren, sie hält ihn immer noch für gefährlich. Aber kann sie das? Und darf sie das?
Von Hans Holzhaidermehr...
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