Inzestfall

MeinungInzest-Prozess von Willmersbach
:Moral und Recht sind zweierlei

Nicht einmal drei Jahre Haft für 30 Jahre Geschlechtsverkehr mit der eigenen Tochter: Das Urteil im Inzest-Prozess von Willmersbach ist schwer erträglich, eine Revision folgerichtig. Aber auch folgende Instanzen müssen nach geltendem Recht urteilen - und nicht nach dem Grad der Empörung.

Olaf Przybilla

Mildes Urteil im Inzestprozess von Willmersbach
:Moralisch ungeheuerlich, juristisch schwierig

Zweifel an den Aussagen des Opfers: Das Landgericht Nürnberg spricht den 69-jährigen Adolf B. vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Tochter frei - und verurteilt ihn nur wegen Inzest und Nötigung zu knapp drei Jahren Gefängnis. Der Geschlechtsverkehr habe sich über die Jahre "eingeschliffen".

Olaf Przybilla, Nürnberg

Inzest-Fall von Willmersbach
:Ein Dorf schaut zu

Mehr als 30 Jahre lang soll ein Vater aus dem fränkischen Willmersbach seine Tochter vergewaltigt und drei Kinder mit ihr gezeugt haben. Doch was wussten die Dorfbewohner? Vor Gericht sagen nun weitere Zeugen aus. Dabei wird deutlich: Geredet wurde viel - offenbar auch mit den Behörden.

Katja Auer, Nürnberg

Prozess um Inzestfall in Mittelfranken
:Tochter beschuldigt Vater - und Mutter

Ein Vater aus Willmersbach soll 34 Jahre lang seine Tochter vergewaltigt haben. Jetzt hat die Frau erstmals vor Gericht ausgesagt - und erhebt auch gegen ihre Mutter schwere Vorwürfe. Diese soll beim ersten Missbrauch im elterlichen Ehebett daneben gelegen haben.

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