Interview am Morgen:Welche Weihnachtsdeko erlaubt ist - und welche nicht

Weihnachtsbeleuchtung im Saarland

Manche mögen's bunt: Weihnachtsbeleuchtung im Saarland

(Foto: dpa)

Lichterketten waren gestern, heute projizieren Beamer Weihnachtsmotive an ganze Hausfassaden. Doch die Nachbarn müssen sich nicht alles gefallen lassen. Im Interview am Morgen erklärt eine Fachanwältin, welche Weihnachtsbeleuchtung erlaubt ist.

Von Jana Stegemann

Henrike Butenberg ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 25 Jahren für die Münchner Kanzlei Müller & Hillmayer tätig. Außerdem ist die 53-Jährige Mitglied des Ausschusses für Miet- und Wohnrecht im Deutschen Anwaltsverein.

SZ: Beamer sind aktuell so beliebt wie nie - besonders zur Weihnachtszeit bei Hausbesitzern von Wülfrath bis Würzburg. Für unter 100 Euro bei Discountern und Baumärkten gekauft, projizieren sie in der Adventszeit grellbunte Weihnachtssterne und drehende Schneeflocken an deutsche Hausfassaden. Darf mein Nachbar das überhaupt?

Henrike Butenberg: Soweit davon keine Störung für Dritte - sprich: für Sie als Nachbar - ausgeht: ja. Generell gilt, dass der Hauseigentümer seine Fassade beleuchten darf. Übermäßige Lichtemissionen müssen von den Nachbarn aber nicht geduldet werden, zumal wenn sie über das ortsübliche Maß hinausgehen.

Interview am Morgen

Diese Interview-Reihe widmet sich aktuellen Themen und erscheint von Montag bis Freitag spätestens um 7.30 Uhr auf SZ.de. Alle Interviews hier.

Was ist denn das ortsübliche Maß von Weihnachtsbeleuchtung?

Die Ortsüblichkeit hängt davon ab, wie das Erscheinungsbild in der Region ist und wie es die übrigen Bewohner handhaben. Als ich vor 30 Jahren im Dezember von einem New-York-Aufenthalt zurück nach Deutschland kam und an einer Tankstelle nur eine einsame Lichterkette hängen sah, dachte ich mir: Wie traurig ist das denn? Seitdem ist viel passiert. Weihnachtsbeleuchtung hat sich in den Großstädten längst etabliert und auch auf dem Land wird immer mehr dekoriert. Aber: Die Nachbarn dürfen nicht gezwungen werden, vier Wochen lang rund um die Uhr mit heruntergelassenen Rollläden leben zu müssen, weil der Nachbar seine Lichtshow abspielt. Besonders das Schlafbedürfnis der Nachbarn muss respektiert werden und das wird natürlich empfindlich gestört, wenn es die ganze Nacht hell ins Schlafzimmer blinkt und leuchtet. Dann muss der Störende die Störung unterlassen - und die Lichter ausschalten.

Eine Familie in Australien hat 2013 mit mehr als 500 000 Lämpchen an ihrem Wohnhaus in Canberra einen Weihnachtsdeko-Weltrekord aufgestellt. Wie viele Lichterketten dürfen sich Mieter in Deutschland an Balkone und Fassaden hängen?

Gegen eine Lichterkette am Balkon spricht nichts. Da gibt es die vielzitierte Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2010. In dem Fall hatte ein Vermieter seinen Mietern wegen einer nicht genehmigten Lichterkette am Balkon fristlos gekündigt. Der Verstoß wurde vom Gericht aber als zu geringfügig eingeschätzt, als dass eine Kündigung mit all ihren lebensverändernden Konsequenzen gerechtfertigt sei (hier können Sie das Urteil nachlesen). Eben weil Lichterketten in der Weihnachtszeit ortsüblicher Brauch sind. Beachten sollten Wohnungsmieter allerdings, dass die Fassade in der Regel nicht mitvermietet ist, das heißt, Nikoläuse, die dort hoch- und runterklettern sind nicht erlaubt. Als Mieter ist man aber frei darin, den Innenraum seiner Wohnung so zu illuminieren, wie man möchte.

Interview am Morgen: "Gegen eine Lichterkette am Balkon spricht nichts", sagt Rechtsanwältin Henrike Butenberg.

"Gegen eine Lichterkette am Balkon spricht nichts", sagt Rechtsanwältin Henrike Butenberg.

(Foto: Rechtsanwälte Müller & Hillmayer GbR)

Ein Niedersachse hat in seiner Wohnung mehr als 230 Weihnachtsbäume stehen. Viele Mieter dekorieren aber nicht nur innen und außen, sondern auch im Hausflur. Dürfen dort Adventsgestecke aufgehängt und Lebkuchen-Duftkerzen nach Lust und Laune abgebrannt werden?

Der Flur in einer Eigentumswohnanlage ist Gemeinschaftseigentum, die dekorative Gestaltung obliegt daher nicht den einzelnen Mietern oder Eigentümern. Gegen einen Kranz an der Tür spricht aber nichts, gegen Duftkerzen im Hausflur schon. Geruchsemissionen sind genau wie Lichtemissionen zu unterlassen, wenn sie Dritte stören. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich bereits 2003 mit Duftkerzen und Parfüm im Hausflur beschäftigt und kam zu dem Urteil: Im Flur eines Mehrfamilienhauses dürfen diese nicht abgebrannt bzw. versprüht werden.

Was soll ich denn machen, wenn mich der Nachbar mit seiner blinkenden Weihnachtsdeko wahnsinnig macht?

Zuerst im Rahmen des weihnachtlichen Friedens das Gespräch suchen. Ich sage es mal so: Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist ein Dauerschuldverhältnis und auch Nachbarn müssen womöglich sehr lange miteinander auskommen. Da hilft es niemandem, wenn die Fronten verhärtet sind. Falls Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich bei unbefriedigendem Gesprächsausgang an Ihren Vermieter. Dieser muss sich darum kümmern, dass die Störquelle verschwindet. Tut er das nicht, können Sie je nach Qualität der Störung auch Minderungsansprüche geltend machen. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.

Blinkende Weihnachtsmänner auf dem Dach, leuchtende Rentiere vorm Haus - da liegt es nahe auch das Auto weihnachtlich zu schmücken. Sind dort blinkende Tannenbäume und Leuchtsterne erlaubt?

Blinklichter sind im Straßenverkehr Polizei und Notarzt vorbehalten - und im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zu unterlassen. Solche Deko lenkt die anderen Verkehrsteilnehmer nur ab und sie können nicht mehr unterscheiden, ob hinter ihnen ein Notarzt fährt - oder doch nur ein Weihnachtsfreak.

Interview am Morgen: Die weithin sichtbare Weihnachtsfichte von Uli Hoeneß am Tegernsee

Die weithin sichtbare Weihnachtsfichte von Uli Hoeneß am Tegernsee

(Foto: privat)

Der nächtliche Tegernsee wird derzeit von einem riesigen Weihnachtsbaum illuminiert. Im Garten von Bayern-Boss Uli Hoeneß in Bad Wiessee leuchtet in Stern-über-Bethlehem-Manier eine Fichte, die von fast jedem Ort am See sichtbar ist. Sie soll etwa 30 Meter hoch sein und wäre damit sogar höher als der 26 Meter hohe Weihnachtsbaum am Marienplatz. Braucht man für so eine Tanne eine Sondererlaubnis?

Das kann ich in diesem speziellen Fall, dessen Umstände ich nicht kenne, nicht beantworten. Da dürfte auch die Flugsicherung eine Rolle spielen. Das ist ähnlich wie mit den Himmelslaternen. Das sind die Laternen aus dünnem Papier, die durch eine eigene Feuerquelle frei in der Luft schweben.

Wie sieht's denn eigentlich bei Ihnen zu Hause mit der Weihnachtsdeko aus?

Ich habe meinen Garten weihnachtlich geschmückt - meine lieben Nachbarn haben sich nicht beschwert.

Genaue Informationen, welche Daten für den Messenger-Dienst genutzt und gespeichert werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: