Entsprechend rigoros ging der weißrussische Fußballverband zu Werke. Mit dem Gerichtsurteil im Rücken erklärte er Schantalosow im Land zur Persona non grata, verhängte für ihn ein Berufsverbot - und bat die Fifa, diese Sperre weltweit auszudehnen. Und an dieser Stelle beginnt die wenig ruhmreiche Rolle der übergeordneten Fußballverbände.

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Denn so suspekt in diesem Fall manches gelaufen war, so eindeutig stand am Ende fest: Ein nationales staatliches Gericht und ein beteiligter nationaler Verband hatten Zweifel daran, dass vor zwei Spielen des wichtigsten europäischen Fußball-Wettbewerbs alles mit rechten Dingen zugegangen war. Ein Blick auf den Wettquoten- und den Spielverlauf der beiden Partien erhärtete zudem den Manipulationsverdacht. Vor dem Spiel der Weißrussen gegen Tschechien wurden nach Recherchen russischer Medien hohe Summen auf eine Niederlage mit zwei Toren Unterschied gesetzt, vor der Partie gegen Moldawien auf eine Niederlage mit einem Tor Unterschied - oftmals auch noch als Kombinationswette.

Beim 1:3 gegen Tschechien am 6. September 2003 kassierten die Weißrussen das dritte Gegentor fünf Minuten vor Schluss. Vier Tage später führte Moldawien gegen Weißrussland bis zur 88. Minute mit 1:0, ehe Sergej Covalciuc auf 2:0 erhöhte. Erst in der Schlussminute wurde der angeblich benötigte Ein-Tor-Abstand wieder hergestellt - durch einen Elfmeter.

Ein ganzes Bündel an Verdachtsmomenten war da entstanden, doch was tat die Uefa? Abgesehen von losen Vorabklärungen mit den beteiligten Verbänden nichts - weil sie nichts tun durfte, da das Verfahren schon bei der Fifa anhängig war. Mit der Eröffnung eines weiteren Verfahrens gegen Schantalosow hätte die Uefa nach ihrer Darstellung die Verletzung fundamentaler Rechtsprinzipien riskiert, weil eine Person für ein und dasselbe Vergehen nicht von verschiedenen Behörden belangt werden kann. "Sportverbände sind in ihren Sportgerichtsverfahren an diese Grundsätze gebunden", heißt es von Seiten der Uefa. Zudem habe nichts dafür gesprochen, dass die Gegner Weißrusslands an den Ergebnisabsprachen beteiligt waren, man sei aber nach dem Ende der Verfahren an den gesamten Akten interessiert.

So blieb die Uefa nur Zuschauer. Und die Fifa? Die beriet lange über den Fall, bis sie Ende des vergangenen Jahres entschied, dem Ersuchen aus Weißrussland nicht nachzukommen. Die Forderung nach einer weltweiten Sperre und ihr Zustandekommen seien ein Verstoß gegen Artikel 137 des Fifa-Disziplinar-Codes. Darin heißt es: Ein Antrag auf Erweiterung einer Sanktion wird nur angenommen, wenn er nicht in Konflikt mit dem geltenden Recht in diesem Land gerät.

Schantalosow hat den Fifa-Entscheid dankend zur Kenntnis genommen. Seit kurzem ist er wieder im Fußball-Metier aktiv: als Torwarttrainer beim russischen Klub FK Chimki. In Weißrusslands Fußball aber gilt Schantalasow weiter als Persona non grata - und als jemand, der versucht hat, zwei EM-Qualifikationsspiele zu manipulieren.

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(sueddeutsche.de/hum)