Verhaftete Fifa-Mitglieder:Warum die Schweiz den US-Fahndern hilft

Und dann kam die Polizei: Schweizer Behörden gehen am Mittwochmorgen im Züricher Hotel Baur au Lac gegen Fifa-Funktionäre vor. (Foto: dpa)

US-Ermittler machen Ernst und die Behörden aus der Schweiz kooperieren. Dass es staatenübergreifend möglich ist, die verdächtigen Fifa-Mitglieder festzusetzen, liegt an einer völkerrechtlichen Konvention.

Von Ronen Steinke

Die Schweizer Justiz hatte keine andere Wahl. Sie musste den US-Kollegen bei deren Jagd auf Verdächtige in der Fifa-Korruptionsaffäre assistieren. Die Schweiz hat 2009 die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Darin verpflichten sich die Unterzeichner, Korruption auch im Privatsektor gemeinsam zu verfolgen.

Artikel 21 des völkerrechtlichen Vertrages besagt: Ruft die Justiz des einen Staates, müssen die Kollegen im Partnerstaat Korruptionsverdächtige ausliefern; ihnen bleiben nur in Ausnahmefällen Ausreden, einen solchen Dienst zu verweigern: Wenn die mutmaßliche Tat nicht im Recht beider Staaten verboten ist; wenn sie nur sehr leicht wiegt; oder wenn die Juristen einen eigenen Staatsbürger ausliefern müssten.

Nach allem, was man bislang weiß, gab es im Fifa-Fall nichts zu diskutieren: Unter den Verdächtigen ist kein Schweizer, die Taten, die die USA ihnen anlasten, wiegen millionenschwer. Nach US-Recht können sich US-Staatsanwälte relativ leicht international betätigen, auch gegen fremde Staatsangehörige in fremden Staaten.

Es genügt, wenn deren Tat einen geringen Bezug zu den USA aufweist - weil etwa ein US-Internetprovider verwendet wurde oder eine US-Bank.

© SZ vom 28.5.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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