Urteil des Internationalen Sport-Gerichtshofes:Cas kippt Osaka-Regel

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Ein Richterspruch mit weitreichenden Folgen: Laut einer Entscheidung des Internationalen Sport-Gerichtshofes dürfen Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Doping-Sperre nun doch an den darauffolgenden Olympischen Spielen teilnehmen. Die Änderung dieser IOC-Regel könnte auch Claudia Pechstein zu einer erneuten Olympia-Teilnahme verhelfen.

Der Internationale Sport-Gerichtshof Cas hat die sogenannte Osaka-Regel gekippt. Das gab der Cas am Donnerstag bekannt. Das Schiedsgericht bezeichnete die Regelung der IOC-Exekutive von 2008, derzufolge Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Doping-Sperre nicht an den darauffolgenden Olympischen Spielen teilnehmen dürfen, als "ungültig und nicht durchsetzbar". Von der "Osaka-Regel" betroffen war unter anderem die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein, die nun an den Winterspielen 2014 in Sotschi teilnehmen darf.

Trotz Doping zu den Olympischen Spielen: Nach dem neuen Urteil des CAS dürfen Sportler, die über sechs Monate gesperrt waren, wieder an den folgenden Spielen teilnehmen.  (Foto: AFP)

"Ich bin total glücklich. Das Urteil konnte nicht anders ausfallen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Jetzt ist der Weg frei für meine zehnte Olympia-Medaille", sagte Pechstein am Donnerstag. Das Schiedsgericht in der Schweiz, das auf Antrag des Nationalen Olympischen Komitees der USA (USOC) verhandelt hatte, stellte fest, dass die "Osaka-Regel" den Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Codes widerspräche und somit auch eine Verletzung der Statuten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) darstelle.

Der WADA-Code ist Bestandteil der IOC-Statuten. IOC-Präsident Jacques Rogge hatte sich für den Fall des nun eingetretenen Cas-Entscheids gegen die "Osaka-Regel" für längere Dopingsperren bei schwereren Vergehen stark gemacht. "Hält der Cas die 'Osaka-Regel' für nicht zulässig, werden wir für den neuen Antidopingcode, der ab 2013 eintritt, Druck machen, dass längere Sperren eingeführt werden für diese schwereren Vergehen", sagte Rogge der Berliner Zeitung.

Der oberste Olympia-Mann verteidigte in diesem Zusammenhang noch einmal die Entscheidung für die Einführung der "Osaka-Regel": "Bei allen, die länger als sechs Monate gesperrt werden - zumeist wegen anaboler Steroide, Epo oder anderer schwerer Vergehen wie Bluttransfusionen - fanden wir es angebrachter, sie nicht bei den nächsten Spielen dabeizuhaben."

Dies sei laut Rogge keine lebenslange Sperre: "Das ist auch keine Bestrafung, nur eine Zulassungsbeschränkung: Betroffene Athleten werden von uns nicht zu den Spielen eingeladen, da wir entscheiden, wer eine Akkreditierung bekommt und wer nicht." Die Cas-Richter sahen die Sache anders und folgten im Grundsatz der Argumentation der Osaka-Kritiker, dass die Regelung eine unzulässige Doppelbestrafung von Athleten darstellt.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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