Urteil des BGH:Fußballklubs dürfen Randalierer zur Kasse bitten

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Hertha-Fans zünden im Berliner Fanblock Rauchbomben und Feuerwerkskörper. (Foto: dpa)
  • Wenn Fußballklubs vom DFB eine Verbandsstrafe auferlegt bekommen, dürfen die Vereine künftig von den Fans Schadensersatz fordern.
  • Anlass für die Entscheidung war ein Fall, bei dem ein Fan des 1. FC Köln sieben Zuschauer durch einen Böller verletzt hatte.
  • Experten bezweifeln, dass die Entscheidung Fans vom Randalieren abhalten wird.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Fußballklubs dürfen künftig Geldstrafen, die ihnen wegen Randale im Stadion auferlegt werden, von den Übeltätern zurückfordern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Verursacher solcher Ausschreitungen den Vereinen zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Ausgleichspflicht umfasst auch Verbandsstrafen, die das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) in solchen Fällen verhängen kann. Im konkreten Fall hatte der 1. FC Köln geklagt; dem sogenannten Fan droht nun ein Zahlungsanspruch von 30 000 Euro. Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall aber noch einmal prüfen.

Ein Fan des 1. FC Köln verletzte mit einem Böller sieben Zuschauer

Auslöser des Rechtsstreits war ein gefährlicher Zwischenfall während eines Heimspiels des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn im Februar 2014. Ein betrunkener Zuschauer warf in der zweiten Spielhälfte einen als "La Bomba" bekannten Böller vom Oberrang der Nordtribüne. Sieben Zuschauer wurden verletzt, der Verursacher wurde vom Sicherheitsdienst dingfest gemacht.

Der DFB verhängte - auch wegen anderer Vorfälle - gegen den Klub eine Geldstrafe von 50 000 Euro und machte die Auflage, dass weitere 30 000 Euro für Gewaltprävention zu verwenden seien. Der 1. FC verklagte daraufhin den Böllerwerfer auf 30 000 Euro Schadensersatz.

Rechtlich eindeutig war in solchen Fällen zwar, dass, wer Böller wirft, den verletzten Zuschauern Schadensersatz zahlen muss und sich wahrscheinlich auch strafbar macht. Umstritten war aber bisher die Frage, ob auch die Verbandsstrafe zum ersatzfähigen Schaden gehört.

Der BGH öffnet so die Tür für Regressklagen gegen Fans

Das Oberlandesgericht Köln hatte die Klage noch mit einer ziemlich feinsinnigen Begründung abgewiesen: Zwar habe der Fan hier die Sorgfaltspflichten für Stadionbesucher verletzt, diese seien aber nicht dazu da, den Verein vor Verbandsstrafen zu bewahren. Der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Eick dagegen stellte klar, dass die Ordnungsregeln für Zuschauer letztlich demselben Zweck dienten wie die Verbandsstrafe: Es solle ein ungestörter Spielablauf sichergestellt und das übrige Publikum vor Gefährdungen geschützt werden.

Damit öffnet der BGH die Tür für Regressklagen gegen randalierende Fans. Für die Urheber solcher Vorfälle kann dies teuer werden. Spitzenreiter bei den Geldstrafen für Fan-Vergehen war laut Nachrichtenagentur dpa in der abgelaufenen Saison der VfL Wolfsburg mit 102 000 Euro, gefolgt von Eintracht Frankfurt (95 000) und dem Hamburger SV (74 000).

Michael Gabriel von der Koordinationsstelle Fan-Projekte bezweifelt indes, dass das Urteil derlei Fans abschreckt: "Wir beobachten schon jetzt, dass sich Fangruppen vermummen, wenn sie Feuerwerkskörper anzünden." Bengalische Fackeln würden rasch weggeworfen, um nicht identifizierbar zu sein.

© SZ vom 23.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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BGH-Urteil
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