TSV 1860 München:Kirmaier will zum Bundesgerichtshof

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Helmut Kirmaier bezweifelt, dass das Präsidium des TSV 1860 München rechtmäßig im Amt ist - seine Klage wird nun vom Landgericht abgewiesen. Doch das ehemalige Vereinsmitglied hat schon neue Pläne.

Von Markus Schäflein

"Moment, ich muss noch meinen Kampfanzug anziehen", sagte Heinz Veauthier, der Anwalt von Helmut Kirmaier - jenem mittlerweile berühmten Mann, der bezweifelt, dass das Präsidium des TSV 1860 München rechtmäßig im Amt ist. Veauthier zog sich die Robe über. Und dann ging es los. Heinz Schmitt, 1860-Vizepräsident, und Guido Kambli, 1860-Anwalt, waren im Sitzungssaal 219 des Münchner Justizpalasts auch anwesend, daran bestand kein Zweifel. Aus Sicht von Veauthier waren sie allerdings mal wieder nicht da, jedenfalls nicht als Beklagte.

Die Argumentation ist in den mittlerweile zahlreichen Prozessen stets dieselbe: Weil Dieter Schneider noch immer Präsident des Vereins sei und nicht etwa die anwesenden "Pseudobeklagten", sei "nicht ein gewählter Vorsitzender eingeladen worden, sondern einer, der angibt, Vorsitzender zu sein", schimpfte Veauthier. Richter Lars Baumann verwies dann, tausendmal gehört, auf die so genannten doppelrelevanten Tatsachen, Veauthier argumentierte, auch schon eine olle Kamelle, dies sei für die Beklagtenseite nicht gültig, beantragte dann den Erlass eines Versäumnisurteils gegen Schneider, weil dieser nicht erschienen war, um dann festzustellen, dass Schneider wohl argumentieren würde, dass er gar nicht in Säumnis geraten konnte, weil er die Einladung gar nicht erhalten hatte. Das erzürnte Veauthier selbstredend: "Mein Mandant entscheidet, wen er verklagt!"

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"Das ist ein Perpetuum Mobile aus ständig neuen Versammlungen"

Diese Problematik nahm eine geschlagene Stunde am Landgericht München I ein, und auch der Wiederbeginn nach der Pause verzögerte sich: "Mein Mandant ist noch auf der Toilette", erklärte Veauthier, um dann einen Zuhörer zu bitten, sich draußen einmal umzusehen: "Nicht dass der den Sitzungssaal nicht findet." Kirmaier kehrte dann doch zurück, und das eigentliche Urteil ging dafür schnell: Die Klage gegen die Eintragung von Gerhard Mayrhofer und Schmitt als Notvorstände sei nicht zulässig, erklärte der Richter, mithin also die Klage gegen die vom Notvorstand einberufene Delegiertenversammlung, auf der sich das Präsidium Mayrhofer erneut wählen ließ, zwar zulässig, aber unbegründet.

1860-Anwalt Kambli freute sich: "Damit ist Veauthier voll hinten runtergefallen", sagte er, und siehe da: "Indem der Richter in der Sache für uns entschieden hat, hat er auch entschieden, dass wir anwesend waren." Schmitt gab zu bedenken: "Das bedeutet nicht viel. Das ist eine Etappe, aber es geht ja weiter."

In der Tat: Am 18. August klagt Kirmaier vor dem Amtsgericht gegen seinen Vereinsausschluss. Dies könnte weitreichende Folgen haben, denn sollte er dort erfolgreich sein, wäre die am 21. Juni stattfindende Mitgliedersammlung womöglich auch schon wieder ungültig - weil dann ein rechtmäßiges Mitglied keine Einladung erhalten hätte. "Das ist ein Perpetuum Mobile aus ständig neuen Versammlungen", witzelte Veauthier.

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Und am 26. August steht die Berufung in einem weiteren Prozess an: In diesem war der erste Versuch, das Präsidium Mayrhofer zu wählen, für ungültig erklärt worden. Dann treffen sich die Beteiligten vor dem Oberlandesgericht (OLG); sollte dort die erste Wahl für gültig erklärt werden, würde sich die zweite Instanz im aktuellen Prozess erübrigen.

Veauthier machte allerdings bereits deutlich, dass dort noch nicht Schluss für ihn sein soll. "Möglicherweise wird die bayerische Justiz nicht die letzte sein, die hier entscheidet", sagte er: "Das ist so offensichtlich falsch, was hier passiert, dass wir nach dem OLG den Bundesgerichtshof anrufen würden." Vom Urteil des Richters am Dienstagvormittag sei er kaum überrascht gewesen, erklärte Veauthier: "Er hat diese Leute als Präsidium angesehen", sagte er, "wir hätten die Verhandlung eigentlich gar nicht gebraucht."

© SZ vom 10.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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