Steuerprozess gegen Uli Hoeneß:Wechsel im Verteidiger-Team

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Bayern-Präsident Uli Hoeneß (Foto: dpa)

Uli Hoeneß will in seinem Steuerprozess Privates von Beruflichem trennen: Der Münchner Anwalt Werner Leitner, auch strafrechtlicher Berater des FC Bayern, zählt nicht mehr zu seinem Verteidiger-Team. Ihn ersetzt Hanns W. Feigen, der schon den ehemaligen Post-Chef Zumwinkel vertreten hat. Hoeneß vor dem Gefängnis zu bewahren, könnte aber deutlich schwerer werden.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott

Der Präsident von Bayern München, Uli Hoeneß, hat in der Verteidiger-Riege für seinen Steuerprozess im März 2014 einen Wechsel vorgenommen. An die Stelle des Münchner Anwalts Werner Leitner rückt dessen Frankfurter Kollege Hanns W. Feigen, der zahlreiche Top-Manager bei der Justiz vertritt. Zu den Mandanten von Feigen zählen derzeit unter anderem Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen und der ehemalige Porsche-Boss Wendelin Wiedeking.

Mit dem Wechsel wolle Hoeneß sein privates Steuerverfahren "strikt" von der Tätigkeit als Präsident des FC Bayern München e.V. und als Aufsichtsratschef der FC Bayern AG trennen, heißt es in einer Erklärung. Leitner, einer der führenden Strafverteidiger in Deutschland, ist nämlich auch strafrechtlicher Berater des FC Bayern. Deshalb habe er, Hoeneß, seinen bisherigen Anwalt Leitner gebeten, das Mandat niederzulegen, was dieser dann auch getan habe.

Hoeneß bedankte sich bei Leitner für dessen "hervorragende Arbeit". Leitner hatte auch den früheren Bayern-Profi Breno vertreten, der Mitte 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Das sei viel zu hart gewesen, befand Hoeneß wenig später.

Bei seinem Steuer-Prozess im nächsten Jahr vor dem Landgericht München II wird der Bayern-Präsident von drei Juristen vertreten: Werner Gotzens, Dieter Lehner und nunmehr eben Feigen statt Leitner. Der Frankfurter Anwalt kennt sich mit Steuerstrafverfahren bestens aus. Feigen hat vor fünf Jahren den früheren Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel vertreten, als dieser wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bochum angeklagt war und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Außerdem musste Zumwinkel eine Million Euro zahlen. Er hatte rund eine Million Euro an Steuern hinterzogen und zahlte inklusive Zinsen und Gebühren einen weit höheren Betrag nach.

Hoeneß vor dem Gefängnis zu bewahren, könnte deutlich schwerer werden. Der Bayern-Präsident soll laut Anklage bei Spekulationsgeschäften in der Schweiz 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Bereits ab einer Million Euro sollen nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofes Gefängnisstrafen verhängt werden, sofern keine Selbstanzeige vorliegt. Eine solche hatte Hoeneß zwar Anfang 2013 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt Rosenheim eingereicht. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Selbstanzeige aber als unwirksam.

Bei Zumwinkel hatte der Sachverhalt ganz anders ausgesehen. Der damalige Post-Chef war durch eine vom Bundesnachrichtendienst beschaffte CD mit Daten über Liechtensteiner Stiftungen aufgeflogen. In einer solchen Stiftung hatte Zumwinkel ein Millionenvermögen vor dem Fiskus versteckt. Der Prozess gegen Hoeneß ist auf vier Tage angesetzt, vom 10. bis 13. März 2014. Der Bayern-Präsident will mit Hilfe seiner Anwälte die Justiz davon überzeugen, dass die Selbstanzeige wirksam war. In diesem Fall bliebe Hoeneß straffrei.

Andernfalls müsste er im für ihn schlimmsten Fall mit Gefängnis rechnen. Die fälligen Steuern samt Zinsen hat der Bayern-Boss bereits überwiesen, mit einer vorsorglich hoch angesetzten Abschlagszahlung in Höhe von zehn Millionen Euro. Hoeneß will weiter Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern bleiben, sofern er nicht ins Gefängnis muss. Dabei soll ihm nun Feigen helfen und ihn vor einer Strafe bewahren.

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