Stadionverbote:Was darf die Polizei?

Der Bundesgerichtshof trifft am Freitag erstmals ein Grundsatzurteil zu den Voraussetzungen eines Stadionverbots. Genügen schon Verdachtsmomente der Polizei?

Carsten Eberts

Duisburg, im April 2006: Nach Auseinandersetzungen beim Bundesligaspiel des MSV Duisburg gegen Bayern München wird ein Bayern-Fan zusammen mit 60 anderen Mitgliedern der Ultra-Gruppe "Schickeria" von der Polizei in Gewahrsam genommen. Der gastgebende MSV Duisburg handelt nach den Richtlinien des Deutschen Fußballbundes (DFB), verhängt gegen den Fan ein bundesweites Stadionverbot für zwei Jahre, was auch in die Aufnahme des Fans in die Datei "Gewalttäter Sport" führt. Der FC Bayern München wiederum kündigte ihm Mitgliedschaft und Dauerkarte. Dumm gelaufen, aber Gewalttäter haben im Fußball nichts zu suchen, könnte man sagen.

Stadionverbote: Der BGH entscheidet, ob Verdachtsmomente der Polizei zu Stadionverboten führen dürfen.

Der BGH entscheidet, ob Verdachtsmomente der Polizei zu Stadionverboten führen dürfen.

(Foto: Foto: dpa)

Leidenschaftlich geführte Verhandlung

Karlsruhe, im Oktober 2009: Das zweijährige Stadionverbot ist längst abgelaufen, mittlerweile geht es um den Grundsatz. Der Fan ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gezogen, klagt immer noch gegen Stadionverbot und Verlust der Mitgliedschaft. Denn die Polizei hatte das Verfahren damals wegen Geringfügigkeit eingestellt, was keinem Freispruch gleich kommt - das Verbot hatte demnach Bestand. Der Fan sagt, er sei an den Ausschreitungen gar nicht beteiligt gewesen. Am Freitagmorgen wird sich der BGH nun erstmals in seiner Geschichte in einer Grundsatzentscheidung zum Thema Stadionverbote äußern.

In der nach Augenzeugenberichten leidenschaftlich geführten Verhandlung sprach sich Richard Lindner, Anwalt des MSV Duisburg, für eine Bestätigung des Verbots aus. "Würde das Verbot kippen, hätte die Liga ein echtes Problem", sagt er zu sueddeutsche.de. Denn dann hätten die Vereine kein Recht mehr, Stadionverbote gegen Fans auszusprechen, die sich in gewaltbereiten Gruppen aufhalten, ohne selbst offensichtlich gewalttätig zu sein. "Dann würde das Stadionverbot jede Signalwirkung verlieren." Genau dagegen wehren sich jedoch die Fans. Achim Krämer, der Anwalt des betroffenen Bayern-Anhängers, kritisiert das Verbot auf Grundlage eines Verdachts: "Ich bin nicht auf Seiten der Randalierer, aber so kann man es nicht machen." Ohne richterliche Feststellung kein Stadionverbot, so die Auffassung der Gegner. Dies komme einer Art "Sippenhaft" gleich.

Der BGH wird am Freitag entscheiden, ob für Stadionverbote Verdachtsmomente der Polizei ausreichen. Was jedoch würde es bedeuten, wenn das Verbot kippt und das Hausrecht der Vereine nicht gestärkt wird?

Der Münchner Anwalt Marco Noli begleitet den Fall seit den ersten Instanzen, er sagt: "Es geht vor allem um die Praxis in der Zukunft." Noli ist der Auffassung, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch die Polizei allein für ein Stadionverbot nicht genügen darf. "Dann gibt man praktisch der Polizei alleine die Macht über ein eigentlich zivilrechtliches Stadionverbot."

Beim DFB hingegen, der immerhin Richtlinien für die Vereine erlässt, hält man sich bedeckt. Man müsse nicht über "ungelegte Eier" reden, sagt Pressesprecher Harald Stenger. Für den Fall, dass der BGH die bisherige Praxis der Stadionverbote kippt, werde man die Ergebnisse bewerten. Dann soll es eine Pressekonferenz mit dem DFB-Sicherheitsbeauftragten Helmut Spahn geben.

"Urteil für den Fan"

Schärfer formuliert es erwartungsgemäß die Polizei. "Kippt das Verbot, kann sich die Polizei vom Fußball ganz verabschieden", sagt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu sueddeutsche.de. Er sieht Stadionverbote nur als Hilfsmittel, denn: "Die Gewalt in deutschen Stadien haben wir ohnehin nicht mehr im Griff." Zum Vorwurf, die Polizei handele in Einzelfällen willkürlich, sagt er: "Polizeilicher Verdacht gründet immer auf Verdachtsmomenten." Das, so Wendt, wüssten hoffentlich auch die Richter.

Bei den deutschen Fanvereinigungen, die sich hinter den betroffenen Anhänger des FC Bayern stellen, hofft man hingegen auf ein Urteil gegen die bisherige Praxis. "Für uns ist wichtig, dass Stadionverbote generell erst nach Rechtsprechung erfolgen dürften", sagt Thomas Emmes vom "Münchner Fanprojekt" und bestätigt damit den Anwalt Noli. Aus seiner Sicht reichen Verdachtsmomente nicht aus. Er hofft auf ein "klares Urteil für den Fan", schließt im Fall einer Niederlage auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht nicht aus.

MSV-Anwalt Richard Lindner hat eine andere Idee. Er rechnet zwar mit einer Bestätigung des Verbots, jedoch mit gewissen Auflagen: "Man könnte fordern, dass sich die Vereine nicht auf die Staatsanwaltschaft verlassen dürfen, sondern selbst Nachprüfungen anstellen müssen." So wie es im Fall des MSV Duisburg bereits geschehen sei.

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