Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Stadionverboten gegen Fußballfans wollen deutsche Fanvertreter nun sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe war nicht weniger als ein Grundsatzurteil in Sachen Stadionverbote erwartet worden, nun hat es gesprochen: Stadionverbote gegen Fußballfans sind auch dann zulässig, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Damit genügt es bereits, dass ein Fußballfan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe ist, um gegen ihn ein Stadionverbot zu verhängen. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", so der BGH.
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Randale vor einem Fußballspiel: Gesehen bei der Zweitligapartie FC St. Pauli gegen Hansa Rostock. (© Foto: ddp)
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Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanklubs "Schickeria München" in Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites, zweijähriges Stadionverbot. In einer Stellungnahme des BGH heißt es: "Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des Verbots sind rechtlich zu beanstanden." Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot "den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt hätte".
Die Vertreter des MSV Duisburg sowie die Polizei reagierten erleichtert auf das Urteil. Heftige Kritik gibt es hingegen von den Fanvertretern. Sie kündigen bereits den Gang vors Bundesverfassungsgericht an.
"Fußballfans eindeutig stigmatisiert"
Richard Lindner, der Anwalt des MSV Duisburg, sagt zu sueddeutsche.de: "Das ist eine sehr vernünftige Lösung und entspricht unserer Erwartung." Wichtig sei vor allem der Unterschied zwischen strafrechtlichen Verfahren und dem Hausrecht der Vereine, das nun vom BGH gestärkt wurde. "Ein zentraler Satz ist, dass ein Stadionverbot auf objektiven Tatsachen gründen muss", sagt Lindner. Nun, so hofft er, sei in Sachen Stadionverbote erst mal Ruhe.
Sein Gegenüber Achim Krämer, der Anwalt des betroffenen Bayern-Anhängers, zeigt sich hingegen "irritiert" über das Urteil des Gerichtshofs. "Das läuft auf Sippenhaft hinaus", kritisiert Kremer. Jeder Fan, der mit einem gewaltbereiten Fanklub zum Bahnhof läuft, gelte damit als potentiell verdächtig, auch wenn er selbst noch nie aufgefallen sei. "Da wird der Fußballfan eindeutig stigmatisiert", sagt Kremer. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht solle zumindest geprüft werden.
Wilko Zicht vom Bündnis Aktiver Fußball-Fans (BAFF) sieht das ähnlich. "Das Urteil bedeutet, dass Stadionverbote weiterhin auch gegen Unschuldige verhängt werden können", sagt Zicht zu sueddeutsche.de. Das Urteil werde das Verhältnis zwischen Fans, Vereinen, Polizei und auch DFB nachhaltig belasten. Auch Zicht befürwortet einen Gang zum Bundesverfassungsgericht, denn: "Hier werden Grundrechte außer Kraft gesetzt, die eigentlich selbstverständlich sind." Man werde in den nächsten Tagen mit dem betroffenen Bayern-Anhänger beraten, wie es weitergeht.
Polizei reagiert erleichtert
Zicht sieht im Urteil jedoch auch positive Aspekte. "Es wurde immerhin klargestellt, dass die Vereine die Grundrechte der Fans achten müssen." Im Urteil steht, dass der Veranstalter bei Fußballspielen grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zum Stadion gewähren muss. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, benötigt er einen "sachlichen Grund", wie es im Urteil heißt. Vor allem müsse das Gebot der Gleichbehandlung geachtet werden.
Erleichtert zeigte sich vor allem Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Er hatte das Urteil in dieser Form erwartet. "Die Richter wissen, in welch schwieriger Position die Polizei ist und haben ihr deshalb den Rücken gestärkt," sagt Wendt. Stadionverbote seien weiterhin ein wirkungsvolles Instrument, auf das auch die Gerichte vertrauen würden. Wendt: "Die Arbeit der Polizei bleibt in Fußballstadien trotzdem sehr, sehr schwer. In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußballfan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."
Auch der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn ist zufrieden. "Wir sehen in diesem Grundsatzurteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen", sagte Spahn nach Verkündung des Urteils. "Es ist aus unserer Sicht enorm wichtig, sensibel mit Stadionverboten umzugehen und differenziert jeden einzelnen Fall zu behandeln."
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(sueddeutsche.de/dpa/sid/hum)
Konsequenz der Loveparade-Katastrophe
Nun macht mal nicht den Affen und genau darum geht es! Dieses Spiel ist das Bevorzugte von Milliarden von Erdenbürgern und ich will es auch Emotional und mit einer akzeptablen Härte geführt wissen, dies aber bitte auf dem Platz. Jedoch Prügeln und Pöbeln gehören meines Erachtens eindeutig nicht dazu. Jeder Besucher eines Fussballspiels ist dazu angehalten alles ihm Erdenkliche zu tun, um Streit zu schlichten und bereits im Vorfeld Eskalationen vorzubeugen. Wer sich so nicht verhalten kann und will, der bleibe bitte zuhause und nerve die anderen nicht. Nur wegen dieser Nervensägen ist der Spass kostspielig (Polizeieinsätze) geworden!
Vorweg: ich finde das aktuelle Ultra-Gehabe ziemlich peinlich, kindisch und in einigen Faellen auch sicher nicht ungefaehrlich.
Das URteil an sich ist aber alles andere als unbedenklich. Stadionverbote werden zu einem allergroessten Teil sicher nicht ganz ohne Grund ausgesprochen, auch wenn sie teilweise recht ueberzogen sind -ich kenne einen fall in dem ein Ultra wegen des Aufklebens von Stickern an einem DB Bahnhof fuer mehrere Jahre Stadionverbot erhielt-. Aber was nun geschieht ist einfach nur noch Willkuer. Wenn ich vom Bahnhof zum Stadion mit der S-Bahn fahre und einige fangen an zu randalieren, dann gehoere ich nach diesem Urteil ja automatisch dazu, obwohl ich mich vom Ort des GEschehens garnicht wegbewegen konnte. Wo ist da der Sinn?
ich bin zwar kein Jurist aber an der Rechtmaessigkeit von deutschlandweiten Stadionverboten hab ich auch so meine Zweifel. Hausrecht heisst doch Schutz des Eigentum. Aber wie kann der MSV Duisburg darueber entscheiden, dass ich mir in Stuttgart kein Spiel mehr anschauen darf. Das ist doch so als wuerd ich beim Schlecker was klauen und die erteilen mir Hausverbot fuer saemtliche Drogerien in Deutschland.
Es ist wie bei fast allem das gleiche Problem. Will ich der zunehmenden Gewalt in und um Deutschlands Stadien Herr werden, dann sollte man ich die Ursachen bekaempfen und nicht die Symptome. Ich greif mal eine Zahl aus der Luft und behaupte, dass mehr als 50 % aller Leute mit Stadionverbot sich am Spieltag eh ums Stadion aufhalten.
Puh da hat der BGH die akute Lebensgafahr für Fans im Stadion aber gerade noch so gebannt...Wurd auch mal Zeit.. Danke
Dieses Gefühl hab ich tatsächlich manchmal, wenn ich die grünen, bewaffneten Klonkrieger im Stadion sehe...
Dieses Urteil macht die Exekutive teils zur Judikative. Das BVG hat eigentlich keine andere Wahl, als es wieder zu kassieren. Ich hoffe, der Klägeranwalt legt Berufung ein.
Die Probleme werden leider im Artikel nicht gut herausgearbeitet.
Es geht um die Weitergabe von Daten aus einem polizeilichen bzw.
staatsanwaltschaftlichen Verfahren an Private.
Wer darin keine Probleme erkennt, sollte sich noch einmal die Verfassung und
die Grundrechten anschauen.
Solche Informationen dürfen nicht verwertet werden.
Die Bereitsstellung dieser Daten sollte der Klägeranwalt strafrechtlich überprüfen lassen.
Nur der "Staat" dürfte Stadionverbote aussprechen und zwar wenn es hierfür gesetzlich Grundlagen gäbe, die den Aufenthalt in grösseren Gruppen verbietet und auch nur wenn der Betroffene in einem geordneten Verfahren hierzu Stellung nehmen konnte.
Ich würde dem Klägeranwalt raten, Vb gegen diese Entscheidung einzulegen.
Hierbei sollte er die Weitergabe und Nutzung von Daten von staatlichen Stellen an Private hervorheben, da diese erst die "Verhängung" von Stadionverboten ermöglicht.
Der Verein darf nur auf Grund von eigenen Erhebungen handeln. Dies wäre auch o.k.
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