Sportpolitik:Pechstein will klagen

Falls das geplante Anti-Doping-Gesetz wie vorgesehen in Kraft tritt, kündigt die Eisschnellläuferin aus Berlin den Gang vors Verfassungsgericht an. Dabei geht ihr wegen all ihrer bisherigen Prozesse allmählich das Geld aus.

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein sieht sich wegen des geplanten Anti-Doping-Gesetzes in ihren Grundrechten verletzt und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies bestätigte ihr Manager Ralf Grengel. "Sobald das Anti-Doping-Gesetz in Kraft tritt, kann Claudia Pechstein dagegen Verfassungsbeschwerde erheben, insbesondere gegen § 11, der sie zwingt, auf ein staatliches Gericht zu verzichten", erklärte ihr Anwalt Thomas Summerer. Das Gesetz, dessen zweite und dritte Lesung im Bundestag nach der Sommerpause erfolgt, soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

"Sie ist unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt, weil das Gesetz die Sportlerin zu Entscheidungen zwingt, die später möglicherweise nicht mehr korrigierbar sind", begründete der Münchner Jurist. Damit muss Pechstein nach Summerers Angaben nicht wie üblich den Rechtsweg ausschöpfen und kann sich mit ihrer Klage direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die 43-Jährige hält die vorgesehenen Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit nach ihrem Erfolg vor dem Oberlandesgericht München vom Januar im Schadenersatzprozess gegen den Weltverband ISU für rechtswidrig.

Im Prozess gegen die ISU wegen ihrer fälschlicherweise verhängten Dopingsperre hatte das OLG München die Klage vor einem deutschen Zivilgericht besonders wegen der Unwirksamkeit von Schiedsgerichts-Urteilen in zweiter Instanz für zulässig erklärt. Der Richterspruch gilt als bahnbrechend für den Sport, in dem Aktiven die Anrufung ziviler Gerichte durch eine obligatorisch zu unterzeichnende Athletenvereinbarung in aller Regel untersagt ist.

Ob Claudia Pechstein allerdings im Kampf um 4,4 Millionen Euro Schadenersatz die von der ISU beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Revision gegen das OLG-Urteil bestreiten kann, ist ungewiss. Ihren eigenen Angaben in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge fehlen Pechstein nach jahrelangen Verfahren wegen ihrer Dopingsperre die finanziellen Mittel für die Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt in Höhe von 70 000 Euro. "Mir ist alles genommen worden", sagte sie.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: