Sportpolitik:Pechstein: "Die Richter haben einen Super-Job gemacht"

BGH verhandelt über Pechstein

Claudia Pechstein wartet im BGH in Karlsruhe mit ihrem Anwalt Thomas Summerer auf den Beginn ihres Prozesses. Dieser dürfte noch länger dauern.

(Foto: dpa)
  • Manager, vier juristische Vertreter und ein Gewinnergrinsen: Claudia Pechstein präsentiert sich vor Gericht siegessicher.
  • Ihr Fall ist längst nicht zu Ende.

Von Johannes Aumüller, Karlsruhe

Claudia Pechstein war ausgesprochen früh dran. Schon eine knappe Stunde vor dem Beginn der Sitzung betrat sie den Bundesgerichtshof (BGH), gekleidet in ihre blaue Uniform der Bundespolizei und begleitet von einer großen Entourage: Ihr Lebensgefährte war dabei, ihr Manager, dazu inzwischen vier juristische Vertreter. Es war der Beginn eines Tages, der mal wieder als "wichtigster Tag ihres Lebens" galt. Aber als die 44-jährige Eisschnellläuferin fast vier Stunden später das Gebäude verließ, war sie nicht viel schlauer.

Der BGH vertagte die Entscheidung in der Causa Pechstein versus Eislauf-Weltverband (ISU) auf den 7. Juni, und es ließ sich während der Verhandlung nicht erkennen, auf welche Seite der Kartellsenat tendiert. Pechstein gab sich trotzdem glücklich: "Ich habe das Gefühl, dass die Präsidentin und die vier anderen Richter einen Super-Job gemacht haben. Und für mich ist das Gefühl immer das wichtigste, egal ob auf dem Eis oder außerhalb."

Die juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien geht nun schon ins achte Jahr. Im Februar 2009 war die fünfmalige Olympiasiegerin wegen auffälliger Retikulozyten-Werte im Blut von der ISU für zwei Jahre gesperrt worden. Der Internationale Sportgerichtshof Cas als höchste Instanz der Sportgerichtsbarkeit bestätigte diese Sanktion. Pechstein bestritt Doping stets und erklärt die Anomalie inzwischen mit einer vererbten Krankheit.

Weil der Cas nach ihrer Meinung nicht die rechtsstaatlichen Kriterien erfülle und sie sich via Schiedsvereinbarung dem Cas unterwerfen musste, will Pechstein ihren Doping-Fall noch einmal von einem deutschen Zivilgericht aufrollen lassen. Fünf Millionen Euro Schadenersatz verlangt sie von der ISU. Doch zunächst muss geklärt werden, ob die deutschen Gerichte überhaupt zuständig sind.

Das Landgericht München sagte Anfang 2014 nein, das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz Anfang 2015 ja - und jetzt ist es am Bundesgerichtshof, zu entscheiden. Die nationale wie auch die internationale Sportwelt verfolgen den Fall merklich angespannt, weil er je nach Ausgang gravierende Konsequenzen für die bisherige sportgerichtliche Praxis und den Cas haben kann.

Wie positioniert sich das Gericht?

Die Causa Pechstein ist inzwischen nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch ein hochkomplexer Fall, in dem es um viele Aspekte geht. Pechstein moniert insbesondere die fehlende Neutralität des Cas, und in den Fokus dürfte nun ein Gremium rücken, das in der Sportwelt lange in etwa so bekannt war wie das Wort Retikulozyten: ein Gremium namens Icas. Dieser Icas ist dafür zuständig, die derzeit 150 Namen umfassende Richterliste zusammenzustellen, aus der sich bei Verfahren vor dem Cas die Parteien je einen Vertreter aussuchen können.

Der Icas selbst wiederum besteht aus 20 Personen - und an der Art und Weise, wie es zu deren Bestellung kommt, entzündet sich die Argumentation. Denn das Gros dieser 20 Funktionäre benennen internationale Sportverbände. Daraus, so folgert das Pechstein-Lager, ergibt sich ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten der Athleten.

Die ISU weist das zurück. Nach ihrer Auffassung muss aus dieser Konstruktion nicht unbedingt ein Nachteil für die Athleten entstehen - weil die verschiedenen Verbände nicht immer zwingend gleiche Interessen verfolgten. Der Sachverständige des Bundeskartellamtes, Jörg Nothdurft, wiederum positionierte sich während der Verhandlung klar pro Pechstein: "Weder die Schiedsklausel noch der Cas als solcher sind ein Missbrauch, aber die Statuten des Cas und des Icas, die nicht die Neutralität sichern." Verbände müssten alles unternehmen, um Neutralität zu wahren, und das geschehe nicht.

Der fünfköpfige Kartellsenat hielt sich während der Verhandlung mit Einschätzungen zurück. Nur einen Hinweis gab der Berichterstatter: Er zitierte aus einem BGH-Urteil, nach dem es, grob zusammengefasst, mehr als nur eines kleinen Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht braucht, um die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung anfechten zu können. Es gibt aber auch Kartellrechtsexperten, die sagen, dass selbst ein Cas mit der höchsten vorstellbaren Neutralität einen Schiedszwang nicht rechtfertigen würde.

Nun klärt sich erst in drei Monaten, wie der BGH-Senat zum Cas und dessen Neutralität steht. Doch selbst wenn die Richter die Kritik an der Institution teilen, heißt das noch nicht zwangsläufig, dass Pechstein Recht bekommt. Neben allen anderen Auseinandersetzungen steht noch immer das Argument der ISU im Raum, dass sich Pechstein 2009 nicht direkt an die nationalen Gerichte, sondern selbst zunächst an den Cas gewandt hatte. Die Einwände gegen dessen mangelnde Rechtsstaatlichkeit kamen ihr erst, als sie vor dem Cas verloren hatte.

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