Sportpolitik:Hörmann zahlt

Der DOSB-Chef zieht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück. So vermeidet er ein Verfahren, akzeptiert aber die Strafe von etwa 150000 Euro.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Der kommende Montag hätte für die deutsche Sportpolitik ein unangenehmer Tag werden können. Dann beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verfahren gegen Unternehmen und Personen der Tondachziegelbranche, die 2008 wegen illegaler Preisabsprachen vom Bundeskartellamt bestraft worden waren und dagegen Einspruch eingelegt hatten. Dazu zählte auch Alfons Hörmann, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es wäre das erste Mal gewesen, dass der oberste deutsche Sportlenker vor Gericht steht.

Doch dazu wird es nun nicht kommen. Wie Hörmann am Dienstagabend der SZ bestätigte, hat er seinen Einspruch gegen den damaligen Bußgeldbescheid des Kartellamtes zurückgezogen. Damit kommt er um ein Verfahren umhin, akzeptiert aber die verhängte Strafe von zirka 150 000 Euro, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt. "Ich bin einerseits erleichtert, dass das Verfahren damit für mich beendet ist, andererseits geht mir damit die Chance verloren, die damaligen Vorgänge unter meiner Mitwirkung gerichtlich klären zu lassen, was ich bedaure", sagte er.

Die Vorwürfe gegen Hörmann gehen auf dessen Zeit als Vorstandschef beim Dachziegelhersteller Creaton zurück. Nach Angaben des Kartellamts hatte fast die gesamte Branche bei einem Verbandstreffen 2006 einen "Energiekostenzuschlag" vereinbart. Zudem hätten sich der Marktführer Creaton und weitere Firmen über eine massive Preiserhöhung in einem speziellen Segment verständigt, den sogenannten Biberschwanzziegeln. Hörmann soll bei dem Verbandstreffen nach Teilnehmerangaben eine zentrale Rolle gespielt haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hätte ihm im schlimmsten Fall eine Geldbuße von bis zu zwei Millionen Euro gedroht. Hörmann wies den Vorwurf, an illegalen Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein, stets zurück. Der DOSB hatte schon kurz vor Hörmanns erster Wahl zum Präsidenten im Dezember 2013, als das Thema öffentlich wurde, eine Stellungnahme seines Good-Governance-Beauftragten Jürgen Thumann publiziert. Der erklärte damals, dass aus seiner Sicht selbst eine etwaige Ordnungswidrigkeit Hörmann nicht daran hindere, das Amt als DOSB-Chef auszuüben.

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