Sanktionen gegen den BVB:Fanausschluss auf Bewährung

Vier Tage vor dem Revierderby verurteilt das DFB-Sportgericht Borussia Dortmund für die Krawalle in der Hinrunde gegen FC Schalke 04. Der BVB muss 30.000 Euro zahlen, beim nächsten Fehlverhalten droht eine härtere Strafe.

Vier Tage vor dem Bundesliga-Derby gegen Schalke 04 ist Borussia Dortmund wegen mehrerer Fan-Vorkommnisse zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro und einem Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete mit dem Urteil vor allem die Krawalle im Hinspiel auf Schalke, als BVB-Anhänger Böller und bengalische Feuer gezündet und teilweise auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen hatten.

Die Partie am 26. Oktober 2013 war von Schiedsrichter Knut Kircher mit sechsminütiger Verspätung angepfiffen worden. Das DFB-Sportgericht erteilte dem BVB nun die Auflage, vor dem Rückspiel am kommenden Dienstag zusätzlich 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden.

Sollte es innerhalb der nächsten sieben Monate erneut zu schwerwiegenden Verfehlungen der Dortmunder Fans kommen, muss die Borussia ein Bundesliga-Heimspiel teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: