Von Von Thomas Becker

Lothar Matthäus hat sich mit dem FC Bayern München vor Gericht geeinigt: Im Streit um die Abrechnung des Matthäus-Abschiedsspiels vor mehr als drei Jahren, bei dem 9.447.504 Millionen Mark und 32 Pfennige eingenommen wurden, muss der FC Bayern seinem Ex-Spieler nun etwas nachzahlen: 7500 Euro.

Das Buch Matthäus - jetzt können wir es endlich zuschlagen. Fast. Die juristische Auseinandersetzung zwischen Lothar Matthäus und dem FC Bayern München ist mit einem Vergleich beendet worden. In der Verhandlung vor dem Landgericht München I einigten sich der Fußball-Rekordnationalspieler und sein früherer Arbeitgeber darauf, dass der Anspruch des Klägers auf Auskunft und Rechnungslegung erfüllt sei.

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Zudem zahlt der FC Bayern 7500 Euro an den Ex-Profi. Matthäus hatte den Verein wegen der Abrechnung seines Abschiedsspiels und auf Akteneinsicht verklagt.

Soweit die nüchtern-juristische Faktenlage. Was sich jedoch zwischen 14.03 Uhr und 16.23 Uhr vor der 12.Zivilkammer im Saal 28 des Münchner Landgerichts abspielte, ist mit dem Begriff Provinzposse nur unzureichend beschrieben. Selbst vor dem einst so wunderbar in TV-Form gegossenen "Königlich Bayerischen Amtsgericht" haben sich solch hochnotpeinlichen Szenen nicht abgespielt.

Zu absurd das Szenario: hier der deutsche Rekordnationalspieler, einst weltbester Kicker, der bei besagtem Abschiedsspiel 3,927.671 Millionen Mark und 16 Pfennige verdiente, dort einer der finanzstärksten Sportvereine der Welt, und diese beiden Parteien streiten am Ende wie auf einem orientalischen Basar um 500 Euro mehr oder weniger.

Stein des Anstoßes ist das Abschiedsspiels am 26. Mai 2000 im Münchner Olympiastadion. Wie sich nun bei der Verhandlung herausstellte, geht Matthäus davon aus, dass ihm zwei Abschiedsspiele zustehen: das mit dem FC Bayern vertraglich vereinbarte und das vom damaligen DFB-Präsidenten Egidius Braun versprochene.

Da "zwei Spiele irgendwie geldgierig aussehen könnten" (Matthäus) habe er großmütig auf eins verzichtet, "obwohl mir zwei zugestanden hätten" (Matthäus). Letztlich bezifferte der sehr milde und auf Ausgleich bedachte Richter Stefan Bischoff ("Eigentlich könnte man den Deckel zumachen.") den einzig juristisch relavanten Streitposten auf 30.000 Mark "womöglich nicht vollständig nachweisbarer Logistik-Kosten". FCB-Vorstand Karl Hopfner klärt auf: Kosten für die Versendung von Eintrittskarten, Telefon- und Faxgebühren.

Nach mehrfacher Sitzungsunterbrechung einigte man sich schließlich in der Verlängerung: Statt der 30.000 Mark forderten die Kläger plötzlich 20.000 Euro, erklärten dies mit der eher kryptischen Formel "15.000 Mark plus x". Darauf ging es über 12.000 Euro bis auf 7.500 Euro, was die Anklage mit: "Nee, 8.000" konterte, dann aber doch akzeptierte.

Halleluja! Fast unnötig zu erwähnen, dass die Matthäus-Truppe nur mit zweiwöchiger Widerrufsfrist einwilligte.

Hätte es noch eines Beweises bedurft, warum Lothar Matthäus sich im Laufe der Jahre vom Ausnahme-Fußballer zur untragbaren Nervensäge entwickelt hat, die zwei Stunden vor Gericht hätten auch den letzten Zweifler überzeugt.

Dutzende Fernsehteams, Fotografen und Journalisten wunderten sich somit kaum noch, als der Kläger nach getaner Tat in die Kameras sprach: "Ich bin zufrieden. Schade, dass es vor Gericht gehen musste. Es ging mir nicht ums Geld."

Wie kann er mit 7500 zufrieden sein, wo es um ihm angeblich zustehende Millionenbeträge ging? Wie kann er sich über den Rechtsweg beklagen, wenn er ihn selbst eingeschlagen hat? Und um was, wenn nicht um Geld, ging es denn? Rational ist Matthäus Verhalten schon lange nicht mehr zu erklären. Schwer nachvollziehbar erschien manchem Zuschauer auch das Verhalten von Matthäus' Anwälten, die ihn bei seinem peinlichen Unterfangen begleiteten.

Der FC Bayern, vertreten durch den bemitleidenswerten Vorstand Karl Hopfner, nahm die Causa mit einem Kopfschütteln und dezentem Zähneknirschen. "Wir haben dem Vergleich zugestimmt, weil wir meinen, dass die Sache erledigt sein sollte", sagte Hopfner. Was er dachte, werden wir nie erfahren. Man kann es sich denken.

Schon vor Prozessbeginn hatte Manager Uli Hoeneß losgepoltert und den Rechtsstaat in Frage gestellt, sollte der FC Bayern auch nur einen Cent zahlen müssen. AG-Chef Rummenigge hatte Matthäus zur "persona non gratissima" ernannt. Und das alles wegen ein paar Euro mehr.

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