Rechtsstreit beim TSV 1860:Fortsetzung der Gerichts-Posse

Gerhard Mayrhofer

Ist Gerhard Mayrhofer nun der rechtmäßige Präsident? Der Gerichtsstreit geht weiter.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ist 1860-Präsident Gerhard Mayrhofer unrechtmäßig im Amt? Das Münchner Landgericht befand die Wahlen für ungültig - der Zweitligist geht nun gegen das Urteil vor.

  • Das Münchner Landgericht erklärte die vom TSV 1860 München durchgeführten Präsidiumswahlen für ungültig. Der Verein geht nun in Berufung.
  • Der Verein argumentiert: "Die Argumentation ist widersprüchlich und nicht haltbar."

1860 akzeptiert Urteil nicht

Zweitligist TSV 1860 München geht gegen das Urteil des Landgerichts München I zu den Präsidiumswahlen im vergangenen Jahr in Berufung. Das teilte der Verein am Freitag mit. "Wir werden dieses Urteil nicht akzeptieren und gehen in Berufung", erklärte Siegfried Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats, stellvertretend für 1860.

Nach erster Durchsicht mit dem Rechtsbeistand des Vereins sei der TSV 1860 zu dem Schluss gekommen, "dass die Argumentation widersprüchlich und nicht haltbar ist".

Worum es bei dem Rechtsstreit geht

In der vergangenen Woche wurden die vor einem Jahr durchgeführten Präsidiumswahlen für ungültig erklärt. Die Richterin wies zwar die Klage von Vereinsmitglied Helmut Kirmaier ab, stellte aber fest, dass sämtliche in der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2013 gefassten Beschlüsse und Wahlen ungültig und nichtig seien. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu drei Vierteln dem Kläger und zu einem Viertel dem Beklagten angelastet.

Das 1860-Mitglied Kirmaier hatte den Klub verklagt, weil das mit überwältigender Mehrheit gewählte Präsidium um Gerhard Mayrhofer aus seiner Sicht unrechtmäßig im Amt ist. Geklärt werden sollte vor Gericht unter anderem, ob der vom damaligen Aufsichtsrat bestellte Präsident Hep Monatzeder das Recht hatte, 2013 zu einer Delegiertenversammlung einzuladen.

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