Ärger um Lance Armstrong: Der siebenmalige Tour-de-France Sieger sträubte sich gegen Auflagen der französischen Antidopingagentur.

Der siebenmalige Tour-de-France-Gewinner Lance Armstrong hat gegen die Antidopingregeln verstoßen. Wie die französische Antidopingagentur AFLD an diesem Donnerstag mitteilte, kam es bei einer Probe am 17. März zu Unregelmäßigkeiten. Die AFLD könnte daher ein Verfahren gegen den US-Radprofi einleiten, der bei der diesjährigen Frankreichrundfahrt wieder antreten will.

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Fühlt sich ungerecht behandelt: Lance Armstrong (© Foto: AP)

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Bei der Probe vor drei Wochen habe Armstrong gegen die Auflage verstoßen, während der Kontrolle permanent unter der Aufsicht des zuständigen Dopingtesters zu bleiben, heißt es in der Erklärung der AFLD. Sie beruft sich auf den Bericht des zuständigen Mediziners.

Ob die Agentur ein Verfahren gegen Armstrong aufnehmen wird, blieb zunächst offen. Der 38-Jährige hat bislang alle Dopinganschuldigungen zurückgewiesen.

Zwei Tage zuvor, am Dienstag, hatte sich der Ärger bereits abgezeichnet: Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD beschwerte sich offiziell beim Radsport-Weltverband (UCI) und der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) über Lance Armstrong. Grund war damals das Verhalten des Radrennfahrers während einer Dopingkontrolle im Training.

"Die Beschwerde hat der Mediziner eingereicht, der Armstrong im Auftrag unserer Agentur am 17. März kontrollieren wollte. Ich gebe die Information nur weiter, ich fälle keine Urteile", erklärte AFLD-Präsident Pierre Bordry, der aber keine Details aus dem Report nennen wollte.

Armstrong hatte den Kontrolleur offensichtlich verärgert, als dieser ihn im Trainingslager im französischen Beaulieu-sur-Mer nicht nur Blut- und Urin-Proben abnahm, sondern auch Haarproben forderte.

Beschwerde über Haarprobe

Armstrong hatte sich im Internet-Netzwerk Twitter öffentlich über die Kontrolle beklagt, die ihn unmittelbar bei seiner Ankunft in Südfrankreich ereilte. "Ob ich mich aufs Korn genommen fühle? Natürlich", schrieb er auf seiner Twitter-Seite. Es sei bereits die 24. Kontrolle gewesen, die er seit seinem Comeback im September abzugeben hatte.

Er stellte klar, dass er sich nie über diese Tests beschwert habe. Beklagt hatte er sich sich nun offenbar jedoch, dass zum ersten Mal auch Haarproben genommen wurden, da diese nach französischem Recht zwar erlaubt, aber nicht im Code der Wada enthalten sind.

Die AFLD will nun klären lassen, ob Armstrongs Verhalten gegen den Anti-Doping-Code verstoßen hat. Der Radsport-Weltverband hatte bereits am Montagabend klargestellt, dass die UCI von sich aus keine Maßnahmen einleiten werde. "In diesem Fall hat die UCI keinen Einfluss, da sich der Test nicht im Rahmen eines Wettbewerbs abspielte. Da liegt die Autorität bei der Agentur", sagte UCI-Sprecher Enrico Carpani.

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(dpa/AP/odg)