Olympia:Prozess gegen Schwimmtrainer wird neu aufgerollt

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Überraschende Wende im Prozess gegen einen Olympia-Schwimmtrainer in Kiel: Nach Darstellung der Verteidigung muss der Prozess neu aufgerollt werden. Dem Mann wird Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 18 Fällen vorgeworfen.

Der Kieler Missbrauchsprozess gegen einen Olympia-Schwimmtrainer ist am Freitag vor dem Kieler Amtsgericht überraschend geplatzt. Das Verfahren muss nach Darstellung der Verteidigung nach zehn Prozesstagen völlig neu aufgerollt werden.

Die Anwältin Annette Marberth-Kubicki sagte vor Journalisten, das Gericht habe "endlich unserem Beweisantrag stattgegeben, ein aussagepsychologisches Gutachten zur Zeugin einzuholen". Sie wies darauf hin, dass dieser Antrag zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers bereits vor längerer Zeit gestellt wurde. Dem widersprach die Vorsitzende Richterin Juliane Schroeter. "Der Antrag wurde heute gestellt", betonte sie.

Der Prozess nahm damit eine völlig unerwartete Wende. Eigentlich war für den zehnten Prozesstag die Urteilsverkündung erwartet worden. Marberth-Kubicki betonte: "Damit muss das Verfahren völlig neu aufgerollt werden. Jetzt ist die Hauptverhandlung zu Ende, jetzt ist fertig." Eine Hauptverhandlung darf nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Danach muss der Prozess komplett neu aufgenommen werden, bestätigte auch ein Gerichtssprecher. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass ein Gutachten innerhalb dieser Frist zustande kommen kann.

Dem Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 18 Fällen vorgeworfen. Er soll sich von 2004 bis 2006 an einer jungen Schwimmerin vergangen haben, die er seit dem zwölften Lebensjahr trainierte. Zu einem ersten Übergriff soll es 2004 während eines Trainings-Urlaubs auf Kreta gekommen sein. Da war die Sportlerin 16 Jahre alt. 2009 erstattete die junge Frau Anzeige, 2011 wurde Anklage erhoben. Die junge Frau ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Sie wurde zu Prozessbeginn stundenlang als Hauptbelastungszeugin vernommen.

Das Verfahren begann am 14. August, kurz nach Abschluss der Olympischen Spiele in London. Bis auf Verlesung der Anklage war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Damit sollten die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers geschützt werden.

© Süddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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