Nach Entscheidung des OLG:So geht es weiter im Fall Pechstein

Nach Entscheidung des OLG: Auf dem Eis noch immer erfolgreich, diesmal auch vor Gericht: Claudia Pechstein.

Auf dem Eis noch immer erfolgreich, diesmal auch vor Gericht: Claudia Pechstein.

(Foto: AP)

Das Oberlandesgericht München lässt die Klage von Claudia Pechstein zu. Die Auswirkungen sind enorm. Was bedeutet die Entscheidung für die Sportgerichte, die Athleten - und die Eisschnellläuferin selbst?

Von Lisa Sonnabend

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat ein Beben in der Sportwelt ausgelöst. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstagmorgen, die Schadensersatzklage der 42-Jährigen gegen den Weltverband ISU zuzulassen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Sportgerichtsbarkeit. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fall Pechstein.

Wie geht es nun weiter in der Causa Pechstein?

Die ISU kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Revision an. Dem Weltverband bleiben drei Monate, um den Einspruch schriftlich zu begründen. Danach haben Pechstein und ihre Anwälte ebenfalls drei Monate Zeit, das Revisionsschreiben der ISU zu studieren und ihre Version dem Bundesgerichtshof (BGH) mitzuteilen. Bis es also in Karlsruhe zu einer Entscheidung kommt, werden Monate vergehen. Nicht vor Herbst dürfte sich das Gericht mit der Causa Pechstein beschäftigen. Sollte schließlich auch der BGH Pechsteins Klage zulassen, wird der Fall juristisch neu aufgerollt. Er würde erneut am Münchner Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden. Dann würde es auch endlich um die Dopingvorwürfe gegen die Eisschnellläuferin gehen.

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf das neue Anti-Doping-Gesetz?

Nicht vor Herbst wird mit einer Entscheidung des BGH gerechnet, doch bereits im Sommer 2015 soll das Anti-Doping-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf stärkt allerdings in Paragraph 11 die Sportgerichtsbarkeit - vor allem die Schiedsvereinbarungen. Deswegen hatten Athleten und Juristen den Gesetzentwurf kritisiert. Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht: "Er kann das Urteil von München nicht ignorieren und muss sich überlegen, ob er diesen Paragrafen nicht zurückzieht", sagte der Jurist der Nachrichtenagentur dpa. Pechstein hat bereits vor Wochen angekündigt: Sollte das Anti-Doping-Gesetz in seiner derzeitigen Fassung verabschiedet werden, will sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Um was geht es, wenn der Fall vor dem OLG neu aufgerollt wird?

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hatte sich im November 2009 dem Urteil des Weltverbandes angeschlossen - und die Zwei-Jahres-Sperre für die Eisschnellläuferin bestätigt. Verurteilt wurde Pechstein wegen Auffälligkeiten in ihrem Blutbild, einen direkten Doping-Beweis gab es nicht. Pechstein bestritt stets, unerlaubte Substanzen genommen zu haben und begründete ihre unregelmäßigen Werte mit einer von ihrem Vater vererbten Blutanomalie. Sie verklagte die ISU deswegen in dem Münchner Prozess auf 4,4 Millionen Euro Schadensersatz.

Lässt auch der BGH die Klage zu, müssten am OLG noch einmal alle Fakten geprüft werden. Es würde dann auch um die Frage gehen, ob ein indirekter Dopingbeweis zulässig ist, Gutachter würden herangezogen, Aussagen unter Eid gemacht. Pechstein sagte am Donnerstag, als sie aus dem Gerichtssaal kam: "Mich freut es, dass die ISU jetzt handeln und Beweise auf den Tisch legen muss." Doch ob Pechstein vom OLG Recht bekommen würde, ist unklar. Die Eisschnellläuferin würde einen Vergleich begrüßen, die ISU lehnt dies ab.

Was bedeutet das für die Athleten?

Was wird aus dem Sportgerichtshof Cas?

Das OLG-Urteil greift die Unantastbarkeit des Cas an. Richter Rainer Zwirlein fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte, als es um den Sportgerichthof Cas ging. Er äußerte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Cas. Zwirlein sagte: "Die Verbände erhalten bei Streitigkeiten mit Athleten ein strukturelles Übergewicht, das die Neutralität des Cas grundlegend infrage stellt." Deswegen fordert der Richter zumindest eine Reform des Sportgerichtshofes: "Es gilt, Vorkehrungen schon gegen die bloße Möglichkeit und den Verdacht einer Manipulation der Richterbesetzung zu treffen." Ob der Cas sich nun Reformen unterzieht? Rechtsexperten plädieren schon seit längerem dafür, auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) plädiert dafür, die Rechte der Athleten zu stärken.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für die Athleten?

Die deutschen Sportler, die an den Wintersspielen in Sotschi teilnehmen wollten, mussten zuvor eine Unterschrift unter die Athletenvereinbarung des DOSB setzen. Sie erklärten sich beispielsweise damit einverstanden, sich nicht an Sportwetten zu beteiligen und die Verabschiedung durch den Bundespräsidenten nicht zu schwänzen. Sie verpflichteten sich außerdem, auf Doping zu verzichten - und sich bei Streitigkeiten Sportgerichten zu unterwerfen. So ist es bei Veranstaltungen im Sport üblich. Das OLG München erklärte nun die Athletenvereinbarung zwischen Pechstein und der ISU aus dem Jahr 2009 für unwirksam. Das hat auch Konsequenzen für andere Sportler.

Nachdem Pechstein den Gerichtssaal verlassen hatte, sagte sie in ein TV-Mikrofon: "Es ist ein großer Sieg für die Sportlerinnen und Sportler, die die Athletenvereinbarungen unterschrieben und sich somit den Schiedsgerichten unterworfen haben." Auch andere Sportler, die in Verfahren vor dem Cas bereits verurteilt worden sind, könnten sich nun auf dieses Urteil berufen und die Verfahren vor einem zivilen Gericht noch einmal aufrollen lassen.

Mit Material von dpa und sid

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