1860 München:Gesundes Gekicher

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Kläger Helmut Kirmaier zweifelt weiter an, dass Gerhard Mayrhofer je Präsident des TSV 1860 München war. Er geht tatsächlich bis zum Bundesgerichtshof und hat bereits eine BGH-Anwältin beauftragt.

Von Markus Schäflein

Heinz Veauthier kommt mal wieder auf dem Kichern nicht heraus. Humor ist seinen Angaben nach unverzichtbar angesichts des Prozessmarathons, den sein Mandat Helmut Kirmaier gegen 1860 München bestreitet. "Wenn ich statt meines Humors Schmerzmittel nehmen müsste, wäre ich schon tot", sagt Veauthier, wobei er sich dann doch dazu entscheidet, auf Witze über den zuständigen Senat beim Oberlandesgericht (OLG) zu verzichten: "Über so einen Senat spottet man nicht", sagt er, "wenn einer am Boden liegt, muss man nicht noch drauftreten."

In der von Kirmaier gestellten Frage, ob Gerhard Mayrhofer je Präsident des TSV gewesen ist, waren im Februar nämlich zwei - zumindest aus Veauthiers Sicht - widersprüchliche Urteile unmittelbar hintereinander gefällt worden: "Wie kann ein Oberlandesgericht im gleichen Sitzungssaal zuerst entscheiden, dass Dieter Schneider, Franz Maget und Wolfgang Hauner mindestens bis 2. Dezember 2014 im Amt waren und dann direkt danach sagen, dass eine Notvorstandsbestellung zu dieser Zeit rechtens war?" Mit der Einsetzung Mayrhofers als Notvorstand sollte damals Rechtssicherheit geschaffen werden. Für Veauthier ist "dieser Bestellung die Nichtigkeit auf die Stirn geschrieben".

Hat die Sache eine "grunsätzliche Bedeutung"?

Nachdem das OLG eine Revision nicht zugelassen hat, tritt Kirmaier nun tatsächlich den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) an; eine Anwältin beim BGH hat er schon beauftragt. Damit dort Aussicht auf Erfolg besteht, müsste das BGH allerdings eine "grundsätzliche Bedeutung der Sache" erkennen. Kirmaier wartet vorerst noch auf die Zustellung der Urteilsgründe vom OLG. "Zum ersten Urteil haben sie sofort eine Begründung geschickt, zum zweiten bis heute nicht", sagt Veauthier. "Das ist ja auch schwer, denn sie müssen dann ja argumentieren, dass ihr erstes Urteil falsch war."

Bis spätestens 19. September muss die Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden; der Anwalt hofft, dass die Gründe dann eingegangen sind. "Wenn nicht, müssen wir zum BGH, ohne die Begründung zu kennen", sagt er und geht wieder in gesundes Gekicher über: "Wenn ich sie nicht bekomme, kann ich nichts machen. Ich kann ja nicht mit der Pistole ins OLG gehen, das ist ja kein Rechtsmittel."

© SZ vom 13.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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