Der Deutsche Fußball-Bund macht wie erwartet Schadenersatzansprüche gegen Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer geltend.
Die Forderungen belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro, gab der DFB in Frankfurt am Main bekannt.
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Manipulierte Fußball-spiele: Ex-Referee Robert Hoyzer (© Foto: ddp)
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Wie bereits kurz nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulations-Skandals im Januar 2005 von DFB-Präsident Theo Zwanziger angekündigt, hat der DFB nach Abschluss des Verfahrens gegen Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten die entsprechenden Schritte eingeleitet.
Der Verband hat darüber am vergangenen Donnerstag auch den Anwalt von Hoyzer informiert. Der Schriftsatz wird ihm und seinem Mandanten in der kommenden Woche zugestellt. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird Klage vom DFB gegen Robert Hoyzer eingereicht.
Die Schadenersatzansprüche von rund 1,8 Millionen Euro setzen sich im Wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten und den vom DFB mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich im Zusammenhang mit dem von Robert Hoyzer manipulierten DFB-Pokal-Spiel beim SC Paderborn.
Der HSV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokalrunde mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Nach dem Bekanntwerden des Manipulationsverdachts hatten die Hamburger zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und diesen auf Grund des mit dem Verband geschlossenen Vergleichs am 11. Februar 2005 zurückgezogen.
Der DFB und der HSV hatten sich zuvor auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der Einnahmen aus einem in Hamburg veranstalteten Länderspiel geeinigt.
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(sid)
Harte Kritik des Bayern-Präsidenten
Um dem ganzen noch eine rechtlcihe Grundlage zu geben:
Schiedsrichtereinkünfte zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, es besteht also kein Arbeitgeber - Arbeitnehmer-Verhältnis.
Selbst wenn ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis vorläge, bestünde für den Arbeitnehmer g. §§ 280, 241 PVV, 276(1) BGB sowie g. § 823 BGB Schadensersatzpflicht.
Meines Erachtens dürften auch ohne das Vorliegen eines AG-AN-Verhältnisses dieselben rechtlichen Grundlagen gelten, da ebenfalls ein Schuldverhältnis vorliegt.
So sehe ich das jedenfalls...
Wer vorsätzlich (und nicht fahrlässig!) betrügt und anderen damit absichtlich einen Schaden zufügt muss selbstverständlich für den entstandenen Schaden haften.
Mal angenommen ich bin im Büro und arbeite, überschütte dann alles mit Benzin und zünde es an. Dummerweise ist alles von der Überwachungskamera festgehalten worden und mein Arbeitgeber fordert nun Schadensersatz für das abgefackelte Gebäude. Dann kann ich doch nicht sagen: "Jetzt seids erst mal froh, dass ihr überhaupt jemanden gefunden habt für den Scheißjob mit der miesen Bezahlung. Außerdem war ich im Dienst, und wenn hier ein voller Benzinkanister in der Ecke steht, dann seid ihr ja wohl selbst dafür verantwortlich, wenn ich den hier ausleere und alles anzünde. Also müsst Ihr selber haften."
Es geht um die zivilrechtliche Schadensersatzforderung des DFB in Höhe von 1,8 Millionen Euro an Herrn Hoyzer. Es geht um die Frage, ob Herr Hoyzer dem DFB Schadenserstaz in Höhe von 1,8 Millionen Euro zahlen muss oder ob der DFB für den Schaden selbst verantwortlich ist. Es geht nicht um die rechtskräftige Verurteilung Herrn Hoyzers als Helfer in einer Betrugssache, in der in erster Linie Wettbüros die Geschädigten waren.
Wenn ich ihren Post auf die Kernaussage reduziere, dann erwarten Sie also von einem Bundesliga-Schiedsrichter nicht unbedingt, dass er wenigstens versucht objektiv und gerecht zu pfeifen, weil er schließlich nur einige tausend Euro im Jahr verdient.
Außerdem geben Sie dem DFB mehr Schuld am Wettskandal, da man fälschlicherweise leicht fahrlässig einen jungen Schiedsrichter als bundesligatauglich eingestuft hat, während der vorsätzlich handelnde Rober Hoyzer ja eigentlich gar nichts dafür kann, schließlich hat er kein Jura studiert und man kann daher kein Verantwortungsbewusstsein oder einen natürlichen Gerechtigkeitssinn erwarten...
Nun, ich gönne jedem seine eigene Meinung, ich kann diese Denkweise jedenfalls nicht nachvollziehen. Thema erledigt.
Aber: Die hohe Bürde der Gerechtigkeit kann der DFB nicht einfach mal gänzlich einem jungen Amateur übertragen und sich selbst in Unschuld waschen. Der DFB ist Veranstalter, er ist stellt die Amateur-Schiedsrichter. Der DFB ist verantwortlich für eine seriöse Leitung des Spiels. Er ist auch verantwortlich, wenn das mal nicht der Fall ist. Somit ist er auch für den entandenen Schaden selbst verantwortlich. Ob das juristisch haltbar ist, kann ich als Nicht-Jurist nicht abschließend beurteilen. Auf jeden Fall halte ich es für moralisch verwerflich, von Herrn Hoyzer die Wahnsinnssumme von 1,8 Millionen Euro zu forden. Je länger ich darüber nachdenke, um so wütender werde ich auf den DFB, weil er in der Vergangenheit mögliche Manipulationen stets ausgeschlossen hat und jetzt - da es mal rausgekommen ist - mit dem Finger auf Herrn Hoyzer zeigt, um von eigenen Versäumnissen und Fehlern abzulenken bzw. sie zu leugnen.
Paging