Korruptionsverdacht:USA stellen Auslieferungsantrag für Fifa-Funktionäre

  • Die USA verlangen die Auslieferung der sieben im Mai in der Schweiz festgenommenen Fifa-Funktionäre.
  • Die US-Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von mehr als 100 Millionen Dollar.
  • Zu den Verdächtigen gehören die beiden Fifa-Vizepräsidenten Jeffrey Webb (Kaimaninseln) und Eugenio Figueredo (Uruguay).

Darum ermitteln die US-Behörden

Die USA haben einen Auslieferungsantrag für die sieben im Mai in der Schweiz wegen Korruptionsverdachts festgenommenen Fifa-Funktionäre gestellt. Das teilte das Schweizer Bundesamt für Justiz am Donnerstag mit. Die Anfrage sei am 1. Juli und damit einem bilateralen Abkommen zufolge fristgerecht eingegangen.

Die US-Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von mehr als 100 Millionen Dollar. Die Verdächtigen, darunter die beiden Fifa-Vizepräsidenten Jeffrey Webb (Kaimaninseln) und Eugenio Figueredo (Uruguay). sollen dafür den mutmaßlichen Bestechern die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte zugeschanzt haben. Die Straftaten sollen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden sein.

Den Verdächtigen bleiben 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme

"Als Gegenleistung sollen die mutmaßlichen Bestecher - Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen - bei der Austragung von Fußballturnieren in den USA und Lateinamerika die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte erhalten haben", heißt es in dem Justiz-Schreiben. Diese Straftaten sollen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden sein. Auch die Abwicklung der Zahlungen seien über US-Banken abgewickelt worden.

Nach einer Anhörung durch die Polizei haben die Betroffenen 14 Tage Zeit, um zu den Auslieferungersuchen Stellung zu nehmen. Diese Frist kann laut Bundesamt für Justiz in begründeten Fällen um 14 Tage verlängert werden. Eine etwaige Entscheidung, die Verdächtigen auszuliefern, könne beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzter Instanz angefochten werden, hieß es.

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