Korruption:120 Geldwäsche-Verdachtsfälle bei der Fifa

  • Schweizer Banken haben 120 Konten mit Fifa-Bezug identifiziert, die für Geldwäsche genutzt werden sein könnten.
  • In fünf Fällen wollen sie Daten an die USA weitergeben.

Von Mario Stäuble und Thomas Knellwolf, Zürich

Die Zahl der Verdachtsmeldungen ist deutlich gestiegen

In der Schweiz ist die Zahl der Geldwäscherei-Meldungen im Zusammenhang mit dem Weltfußball deutlich angestiegen: Banken und andere Finanzunternehmen haben mittlerweile rund 120 Verdachtsmeldungen zu Konten mit Fifa-Bezug gemacht.

Diese Zahl gab die Bundesanwaltschaft auf Anfrage des Schweizer Tages-Anzeigers bekannt. Noch im August waren erst 101 solche schweizerische Finanzbeziehungen von Fußball-Offiziellen und Geschäftspartnern des Verbands gemeldet gewesen.

Bei fünf Kunden von Schweizer Banken könnten bald Kontounterlagen in die USA gehen. Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat fünf sogenannte Teil-Schlussverfügungen die Herausgabe von Bankunterlagen angeordnet, wie Sprecher Folco Galli erklärt.

Diese Verfügungen betreffen jeweils einen Inhaber eines oder mehrerer Konten einer bestimmten Bank. Sie können innerhalb von 30 Tagen beim Bundesstrafgericht - und später beim Bundesgericht - angefochten werden.

Das Justizamt konnte bislang den USA im Fifa-Fall noch keine Beweismittel herausgeben. Die USA, so Galli, hätten bislang Verständnis dafür gezeigt, dass dies "angesichts der großen Datenmenge" noch nicht möglich war.

In Sachen Fifa führen die USA und die Schweiz voneinander unabhängige, aber koordinierte Strafuntersuchungen. Die US-Staatsanwälte ermitteln vorab gegen Fußballfunktionäre aus Lateinamerika und der Karibik und deren Geschäftspartner.

Die Bundesanwaltschaft in Bern und Zürich hat unter anderem Strafverfahren eröffnet gegen den suspendierten Fifa-Präsidenten Sepp Blatter sowie gegen Nicolás Leoz aus Paraguay und Eduardo Deluca aus Argentinien.

Bei den Ex-Chefs des südamerikanischen Verbands hatte die Bank Pictet verdächtige Kontobewegungen gemeldet. Weitere Ermittlungen wegen den WM-Vergaben 2018 und 2022 werden gegen unbekannt geführt.

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